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Kein Internetbetrug? 15-Jährige aus Niederbayern schenkt Online-Bekanntschaft fünfstelliges Vermögen

Kreis Landshut

Teenagerin verschenkt Tausende Euro und Papas Geld an Videospiel-Bekanntschaft

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    Eine Jugendliche aus Niederbayern ließ sich von einer Internetbekanntschaft finanziell über den Tisch ziehen.
    Eine Jugendliche aus Niederbayern ließ sich von einer Internetbekanntschaft finanziell über den Tisch ziehen. Foto: Franziska Gabbert, dpa (Symbolbild)

    Was als Online-Bekanntschaft begann, endete für eine 15-Jährige aus Niederbayern in einer bitteren Lektion über Vertrauen, Geld und digitale Begegnungen: Über Monate hinweg überwies die Jugendliche einem Internetfreund aus Norddeutschland nicht nur ihr eigenes Erspartes – sondern auch eine fünfstellige Summe aus dem Vermögen ihres Vaters. Und das alles freiwillig.

    Niederbayern: 15-Jährige schenkt Tausende Euro an Videospiel-Bekanntschaft

    Kennengelernt hatten sich die beiden Jugendlichen, sie aus Gerzen im Landkreis Landshut, er aus Kiel in Schleswig-Holstein, über ein Online-Videospiel. Der Kontakt entwickelte sich weiter über Social-Media-Plattformen wie Tiktok – offenbar so intensiv, dass das Mädchen in den vergangenen acht Monaten wiederholt sogenannte Codekarten eines Onlinehändlers im Wert von insgesamt rund 8000 Euro schickte.

    Für ein persönliches Treffen, das schließlich am vergangenen Sonntag stattfand, versprach sie dem 16-Jährigen nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auch noch Bargeld. Der Jugendliche reiste mit seinem Bruder aus dem hohen Norden an und nahm laut Polizei eine fünfstellige Summe an – von der 15-Jährigen ebenfalls freiwillig übergeben.

    Teenagerin überweist Vermögen: Keine Erpressung, kein Betrug – kein Rückgaberecht

    Der Vater der Jugendlichen erfuhr schließlich von dem Vorfall und hoffte, die Polizei könne das Geld zurückholen. Doch der Polizeisprecher stellte klar: Der Junge habe das Geld nicht gefordert, nicht erpresst, nicht gedrängt – somit fehle es an einer strafbaren Handlung. Aus Sicht des Strafrechts war es eine Schenkung.

    Ob der Vater das Geld zivilrechtlich zurückfordern kann, ist unklar – und hängt davon ab, ob die Schenkung juristisch als „unwirksam“ angesehen wird. In der Theorie könnte er laut dpa auch seine Tochter auf Rückzahlung verklagen. Warum das Mädchen bereit war, dem Jungen solche Summen zu geben, bleibt offen – ebenso wie die Frage, warum der Vater die Geldflüsse lange nicht bemerkte.

    Wenn Emotionen zur Falle werden – Internetbetrug unter Teenagern

    Der Fall wird demzufolge juristisch nicht als Betrug gewertet. Immer häufiger kommt es dazu, dass Jugendliche, aber auch ältere Menschen, in sozialen Netzwerken oder über Onlinegames zu freiwilligen Zahlungen verleitet werden können – aus emotionaler Abhängigkeit, Gruppenzwang oder in der Hoffnung auf Nähe.

    Derweil berichtet die Polizeidirektion Oberbayern über einen bemerkenswerten Internetbetrug: Ein Mann aus Garmisch-Partenkirchen hatte dabei bei zwei aufeinanderfolgenden „Schockanrufen“ rund 1,4 Millionen Euro an Betrüger übergeben.

    Laut Bundeskriminalamt ist besonders die Zahl jugendlicher Opfer von Internetbetrug in den letzten Jahren gestiegen.

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