Bayern senkt die Hürden für die Aufstellung neuer Mobilfunkmasten. Außerhalb von Ortschaften entfallen die bisherigen Mindestabstandsregelungen. Zudem sollen künftig mehr Masten ohne Baugenehmigung errichtet werden können: außerhalb von Ortschaften bis zu einer Höhe von 20 Metern (bisher 15 Meter), im Innenbereich bis zu einer Höhe von 15 Metern (bisher 10 Meter). Das teilte Bauminister Christian Bernreiter (CSU) am Dienstag nach einem Kabinettsbeschluss mit. Mit dieser Änderung der Bauordnung setzt die Staatsregierung eine Ankündigung aus dem Herbst um. Endgültig müssen die neuen Regeln noch vom Landtag gebilligt werden.
Mobilfunkausbau in Bayern