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Kiffen in Biergärten und auf Volksfesten erlaubt? Koalition bringt Verbot auf den Weg

Cannabis-Legalisierung

Koalition bringt Kiff-Verbot für Volksfeste und Biergärten auf den Weg

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    Kiffen soll unter anderem schon bald in bayerischen Biergärten verboten sein.
    Kiffen soll unter anderem schon bald in bayerischen Biergärten verboten sein. Foto: Paul Zinken, dpa (Symbol)

    Die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern drückt beim geplanten Cannabis-Verbot insbesondere für Volksfeste und Biergärten aufs Tempo: Die beiden Fraktionen brachten dazu am Dienstag einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag ein. Indem die Landtagsfraktionen die nötigen Gesetzesänderungen formal in die Wege leiten und nicht das Kabinett, kann das gesamte Verfahren beschleunigt werden.

    "Die erste Lesung erfolgt bereits nächste Woche im Plenum, am 11. Juni befasst sich der Gesundheitsausschuss damit, und im Juli soll das Gesetz dann noch vor der Sommerpause verabschiedet werden", sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe damit nun einen klaren Fahrplan. "Es ist wichtig, dass wir jetzt schnell klare Vorgaben schaffen, damit alle Beteiligten wissen, woran sie sind und welche Regeln gelten."

    Kiffen auf dem Oktoberfest wird komplett verboten

    Die Pläne für eine weitergehende Einschränkung der Möglichkeiten zum Kiffen nach der bundesweiten Teil-Legalisierung von Cannabis hatte schon das Kabinett beraten und vorgestellt. Der Gesetzentwurf der beiden Regierungsfraktionen setzt die Pläne nun um.

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    Unter anderem wird in Bayern das Kiffen auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, komplett verboten, auf dem gesamten Gelände. Denn zwar untersagt das Cannabisgesetz des Bundes das Kiffen in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen - was faktisch schon ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber bedeutet, weil sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten. Volksfestbetreiber und Schausteller hatten gleichwohl eine Regelungslücke beklagt. Erklärtes Ziel von CSU und Freien Wählern ist es jedenfalls, klare und nachvollziehbare Regeln zu schaffen, die für Veranstalter und Polizei umsetzbar seien.

    Cannabis-Produkte sollen in Bayern vom Rauchverbot umfasst werden

    Außerdem sollen Cannabis-Produkte in Bayern grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das ohnehin in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Zudem wollen CSU und Freie Wähler das Kiffen sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten - und vor allem auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten. Das Verbot soll neben dem Verbrennen auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten gelten. Zudem soll mit dem Gesetzentwurf der beiden Fraktionen das angekündigte Cannabis-Verbot für das komplette Landtagsgelände in die Tat umgesetzt werden.

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