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Kruzifix an bayerischen Schulen: Schülerinnen klagen – und bekommen Recht

Religionsfreiheit

Kruzifix an bayerischen Schulen: Schülerinnen klagen – und bekommen Recht

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    In staatlichen Gebäuden muss in Bayern ein Kruzifix hängen. Gilt das auch für Gymnasien? Dazu gibt es nun ein Gerichtsurteil.
    In staatlichen Gebäuden muss in Bayern ein Kruzifix hängen. Gilt das auch für Gymnasien? Dazu gibt es nun ein Gerichtsurteil. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Verletzt ein Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums die Religionsfreiheit von Schülerinnen und Schülern? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem aufsehenerregenden Urteil (Az. 7 BV 21.336) auf „Ja“ entschieden. Geklagt hatten zwei ehemalige Schülerinnen, die sich durch ein 1,50 Meter hohes Holzkreuz mit Christusfigur im Haupteingang der Einrichtung in ihrer negativen Glaubensfreiheit eingeschränkt sahen. Die Schule hatte sich geweigert, das Kreuz abzuhängen – zu Unrecht, wie das Gericht nun feststellte.

    Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit einem wiederholten und unausweichlichen Kontakt mit dem religiösen Symbol. Wegen der Schulpflicht seien die Klägerinnen gezwungen gewesen, das Kreuz täglich zu passieren, ohne eine zumutbare Ausweichmöglichkeit zu haben. Dies stelle einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte negative Religionsfreiheit dar.

    Der umstrittene Kreuzerlass in Bayern: Keine Grundlage für Gymnasien

    Das Urteil rückt auch den sogenannten „Kreuzerlass“ wieder ins Licht: 2018 hatte das bayerische Kabinett unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) beschlossen, dass in jedem staatlichen Gebäude im Freistaat ein Kreuz hängen muss. Der Landeschef betonte damals: Das Kreuz gehöre „zu Bayern wie die Lederhose“. Doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof findet: Für Gymnasien greift dieser Erlass nicht. Er gilt nur für Dienstgebäude im engeren Sinn.

    Auch das bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Artikel 7) verpflichte nur Grund-, Mittel- und Förderschulen dazu, Kreuze in Klassenzimmern aufzuhängen. Für Gymnasien fehlt demnach schlicht eine entsprechende Regelung. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, eine Beschwerde ist noch möglich.

    Kruzifix im Gymnasium: Betroffene Schule mit religiösem Profil

    Das Hallertau-Gymnasium im oberbayerischen Wolnzach, um das es nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) geht, zeigt sich zurückhaltend: Eine Anfrage, ob das Kreuz bereits abgenommen wurde, ließ die Schulleitung unbeantwortet und verwies an das Kultusministerium. Auf ihrer Website verweist die betroffene Schule auf ihre religiöse Prägung: Neben einem Meditationsraum und einem Altar besitzt sie zahlreiche Kreuze, die teils von Schülerinnen und Schülern im Kunstunterricht gefertigt wurden.

    Das Urteil ordnet sich in eine bundesweite Diskussion um religiöse Symbole im öffentlichen Raum ein. Immer wieder beschäftigen Kreuze, Kopftücher oder religiöse Zeichen deutsche Gerichte. 2015 bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht grundsätzlich ein Kopftuchverbot hinnehmen müssen (BVerfG, Az. 1 BvR 471/10). Das aktuelle Kruzifix-Urteil aus Bayern zeigt, dass auch christliche Symbole hinterfragt werden.

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