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Maskenpflicht bei Sitzungen? Gemeinderäte dürfen selbst entscheiden

Wo gilt Maskenpflicht in Bayern?

Maskenpflicht bei Sitzungen? Gemeinderäte dürfen selbst entscheiden

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    Ob Gemeinderäte Masken tragen wie hier im Westallgäuer Gestratz oder nicht, dürfen sie selbst entscheiden.
    Ob Gemeinderäte Masken tragen wie hier im Westallgäuer Gestratz oder nicht, dürfen sie selbst entscheiden. Foto: Olaf Winkler

    Für Gemeinderäte und Mitglieder kommunalpolitischer Gremien gilt in Bayern keine allgemeine Maskenpflicht. Nach Angaben des Innenministeriums sind Sitzungen gesetzlich vorgeschriebener Gremien "als Teil der staatlichen Exekutive" grundsätzlich von den entsprechenden Regeln zum Infektionsschutz ausgenommen.

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