Für Gemeinderäte und Mitglieder kommunalpolitischer Gremien gilt in Bayern keine allgemeine Maskenpflicht. Nach Angaben des Innenministeriums sind Sitzungen gesetzlich vorgeschriebener Gremien "als Teil der staatlichen Exekutive" grundsätzlich von den entsprechenden Regeln zum Infektionsschutz ausgenommen.
Wo gilt Maskenpflicht in Bayern?