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Neue Corona-Regel in Bayern aktuell ab heute: Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt - bald 3G-Regel erweitert

Ab Dienstag erneut Regel-Änderung

In Bayern gelten ab Freitag neue Corona-Regeln

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    Ab Freitag müssen in Restaurants und Cafés keine Kontaktdaten erfasst werden. Dafür tritt ab Montag eine andere Regel in Kraft.
    Ab Freitag müssen in Restaurants und Cafés keine Kontaktdaten erfasst werden. Dafür tritt ab Montag eine andere Regel in Kraft. Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Symbolbild)

    In Gastronomie und Kultur und auch in vielen weiteren Bereichen in Bayern entfällt ab sofort die bisherige coronabedingte Pflicht zur Kontaktdatenerfassung.

    Von diesem Freitag an müssen Kunden und Besucher keine persönlichen Daten mehr angeben, wenn sie essen gehen oder ins Kino wollen. Das Einchecken per App oder das Ausfüllen von Kontaktformularen entfällt damit.

    Luca-App oder Kontaktformular: In Clubs noch Pflicht

    Kontaktdaten müssen laut Kabinettsbeschluss vom Dienstag nur noch in Schwerpunktbereichen "mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (Spreading)" erfasst werden. Dazu zählen demnach alle geschlossenen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen, Clubs, Diskotheken, Bordelle "und vergleichbare Freizeiteinrichtungen" sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik.

    Auch bei körpernahen Dienstleistungen und in Gemeinschaftsunterkünften (etwa Schlafsäle in Jugendherbergen oder Berghütten) müssen Kontakte auch weiterhin erfasst werden. In allen anderen Bereichen entfällt die Vorschrift.

    Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte nach dem Kabinettsbeschluss am Dienstag betont, man gebe damit nicht grundsätzlich die Ermittlung von Kontaktpersonen auf. Aber eine Erfassung in der bisherigen Breite sei nicht mehr sehr sinnvoll.

    3G-Pflicht für Mitarbeiter mit Kundenkontakt Neue Corona-Regeln schon ab Dienstag

    Ab kommenden Dienstag gelten wieder neue Regeln. Ab dem 19. Oktober müssen Mitarbeiter mit Kundenkontakt geimpft, genesen oder getestet sein. Das gilt überall dort, wo schon für Besucher die 3G-Regel in Kraft ist. So müssen sich zum Beispiel Servicepersonal in Restaurants oder Frisörinnen und Frisöre daran halten.

    Je nach Bereich muss das ein PCR-Test sein, oder es reicht ein Schnelltest. Den Testnachweis müssen die betreffenden Mitarbeiter an mindestens zwei Tagen pro Woche vorlegen.

    Welche Corona-Regeln gelten auf Weihnachtsmärkten?

    Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Klaus Holetschek konnten sich einigen: Sie vereinbarten ein Konzept für die Durchführung der traditionellen Märkte, das ihnen eine Art Sonderstellung einräumt. „Danach sind“, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung heißt, „die Christkindlmärkte in diesem Winter ohne größere Einschränkungen wie 3G-Pflicht und Maskenpflicht, Umzäunung der Marktfläche und Ausschankverbot von Alkohol möglich.“ Ein detailliertes Rahmenhygienekonzept werde zeitnah abgestimmt und veröffentlicht.

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