Der Lockdown in Deutschland und Bayern wird verschärft - und insbesondere die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen. Ab Montag, 11. Januar, gelten die neuen Regelungen. Waren Kinder unter 14 Jahren bislang von den Personengrenzen ausgenommen, so zählen sie dann mit. Im Beschluss des bayerischen Kabinetts heißt es: "Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet." Dabei gelten auch Kinder als Personen, wie ein Sprecher der Bayerischen Staatskanzlei unserer Redaktion bestätigte.
Corona-Regeln in Bayern