Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Neue Corona-Regeln für Bayern: Mehr Einschränkungen für Kinder

Corona-Regeln in Bayern

Neue Corona-Regeln für Bayern: Mehr Einschränkungen für Kinder

    • |
    • |
    Über die Feiertage "zählten" Kinder unter 14 Jahren nicht, wenn es um die Personenzahl ging. Das ändert sich ab kommender Woche.
    Über die Feiertage "zählten" Kinder unter 14 Jahren nicht, wenn es um die Personenzahl ging. Das ändert sich ab kommender Woche. Foto: Christian Charisius/dpa (Symbolbild)

    Der Lockdown in Deutschland und Bayern wird verschärft - und insbesondere die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen. Ab Montag, 11. Januar, gelten die neuen Regelungen. Waren Kinder unter 14 Jahren bislang von den Personengrenzen ausgenommen, so zählen sie dann mit. Im Beschluss des bayerischen Kabinetts heißt es: "Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet." Dabei gelten auch Kinder als Personen, wie ein Sprecher der Bayerischen Staatskanzlei unserer Redaktion bestätigte.

    Kinder zählen jetzt bei der Kontaktbeschränkung mit

    Das hat zur Folge, dass Elternteile künftig nicht mehr gemeinsam mit ihren Kindern Personen aus anderen Hausständen treffen dürfen - denn zusammen überschreiten sie die Grenze von einer Person. Somit träfe sich der andere Hausstand mit zwei Personen - dem Elternteil und dem Kind - und das ist verboten. Ausnahmen gibt es nur für die "wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren", wie es in dem Beschluss weiter heißt. Schlichte Besuche sind davon aber folglich nicht erfasst. Die Betreuung muss zudem "in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften" stattfinden. Es dürfen höchstens Kinder aus zwei Hausständen anwesend sein. (Lesen Sie auch: Weniger Proben, spätere Zeugnisse - so geht es an Bayerns Schulen weiter)

    Für wessen Kinder gibt es die Notbetreuung in Bayern?

    Berlin hat hingegen eine Ausnahmeregelung für Kinder von Alleinerziehenden geschaffen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur fallen diese nicht unter die Obergrenze für private Zusammenkünfte. Eine solche Regelung existiert in Bayern nicht.

    Spielplätze bleiben zwar nach Angaben des Bundes geöffnet - allerdings gelten die Kontaktbeschränkungen auch dort. In Bayern wird es eine Notbetreuung für Eltern geben, die auf sie angewiesen sind, wie Ministerpräsident Markus Söder am Mittwoch sagte. Der Beruf der Eltern soll dabei keine Rolle spielen.

    Wir berichten in unserem Newsblog zur Corona-Lage im Allgäu und der Welt

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden