Welche Corona-Regeln gelten ab dem 1. Mai in Bayern? Hier finden Sie die Übersicht.
Bild: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)
Welche Corona-Regeln gelten ab dem 1. Mai in Bayern? Hier finden Sie die Übersicht.
Bild: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)
Das bayerische Kabinett hat Ende April eine Änderung der Corona-Regeln verkündet. Die bislang geltende Corona-Verordnung, die den sogenannten "Basisschutz" festlegt, wird um vier Wochen bis Ende Mai verlängert. Doch was heißt das?
Neu ist ab 1. Mai, dass die regelmäßigen Corona-Tests an Schulen und die Testpflicht in Kindergärten und Kitas enden. Damit müssen Schülerinnen und Schüler ab Montag keine Corona-Selbsttests mehr machen. Auch die regelmäßigen PCR-Tests an Grundschulen und in den fünften und sechsten Klassen an weiterführenden Schulen entfallen. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse gibt es ebenfalls keine Tests mehr an den Schulen. (Lesen Sie hier, welche Corona-Regeln aktuell an Bayerns Schulen gelten.)
Parallel dazu fallen auch alle Testpflichten im Bereich der Kinderbetreuung in Kitas weg. Kostenlose Corona-Selbsttests, etwa über Gutscheine für Apotheken, werden dann ebenfalls nicht mehr angeboten.
Eine Änderung gibt es ab 1. Mai auch für die Qurantäne-Regeln in Deutschland: Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich nur noch für mindestens fünf Tage in Isolation begeben. In Bayern besteht die verkürzte Quarantäne-Dauer bereits seit Mitte April.
"Aus unserer Sicht ist die akute Bedrohung durch das Virus derzeit gebannt", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann. Derzeit deute alles auf Entspannung hin. Man habe aber auch "keine Glaskugel", wie alles nun weitergehe. Die Inzidenzen sind seit einigen Wochen rückläufig. Die aktuellen Inzidenzen für die Allgäuer Städte und Landkreise finden Sie hier. (mit dpa)
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