Der "Basisschutz" bleibt

Diese Corona-Regeln gelten in Bayern seit dem 1. Mai

Welche Corona-Regeln gelten ab dem 1. Mai in Bayern? Hier finden Sie die Übersicht.

Welche Corona-Regeln gelten ab dem 1. Mai in Bayern? Hier finden Sie die Übersicht.

Bild: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

Welche Corona-Regeln gelten ab dem 1. Mai in Bayern? Hier finden Sie die Übersicht.

Bild: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

Bei den Corona-Regeln gibt es ab 1. Mai wieder ein paar Veränderungen. Der "Basisschutz" wird bis Ende Mai verlängert, eine andere Maßnahme fällt weg. Was gilt.
04.05.2022 | Stand: 15:10 Uhr

Das bayerische Kabinett hat Ende April eine Änderung der Corona-Regeln verkündet. Die bislang geltende Corona-Verordnung, die den sogenannten "Basisschutz" festlegt, wird um vier Wochen bis Ende Mai verlängert. Doch was heißt das?

"Basisschutz" mit Maskenpflicht und Testpflicht - diese Maßnahmen gelten in Bayern noch bis Ende Mai:

  • Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin im ÖPNV, in Arztpraxen, Krankenhäusern, in Pflegeheimen, Flüchtlingsunterkünften und in ähnlichen "vulnerablen Einrichtungen".
  • Eine Testpflicht gilt nach wie vor für Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte in Kliniken, Alten-, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen.
  • Eine Maskenpflicht an den Schulen wurde bereits vor den Ferien abgeschafft. In bestimmten Bereichen wie auf den Gängen oder in den Pausenhallen wird empfohlen, eine Maske zu tragen.

Corona-Tests in Schulen, Kitas und Kindergärten fallen weg

Neu ist ab 1. Mai, dass die regelmäßigen Corona-Tests an Schulen und die Testpflicht in Kindergärten und Kitas enden. Damit müssen Schülerinnen und Schüler ab Montag keine Corona-Selbsttests mehr machen. Auch die regelmäßigen PCR-Tests an Grundschulen und in den fünften und sechsten Klassen an weiterführenden Schulen entfallen. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse gibt es ebenfalls keine Tests mehr an den Schulen. (Lesen Sie hier, welche Corona-Regeln aktuell an Bayerns Schulen gelten.)

Parallel dazu fallen auch alle Testpflichten im Bereich der Kinderbetreuung in Kitas weg. Kostenlose Corona-Selbsttests, etwa über Gutscheine für Apotheken, werden dann ebenfalls nicht mehr angeboten.

Die Testpflicht an Schulen, in Kitas und Kindergärten wird ab dem 1. Mai abgeschafft.
Die Testpflicht an Schulen, in Kitas und Kindergärten wird ab dem 1. Mai abgeschafft.
Bild: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild)

Quarantäne bei Corona: Was gilt ab 1. Mai?

Eine Änderung gibt es ab 1. Mai auch für die Qurantäne-Regeln in Deutschland: Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich nur noch für mindestens fünf Tage in Isolation begeben. In Bayern besteht die verkürzte Quarantäne-Dauer bereits seit Mitte April.

Corona-Zahlen aktuell in Bayern

"Aus unserer Sicht ist die akute Bedrohung durch das Virus derzeit gebannt", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann. Derzeit deute alles auf Entspannung hin. Man habe aber auch "keine Glaskugel", wie alles nun weitergehe. Die Inzidenzen sind seit einigen Wochen rückläufig. Die aktuellen Inzidenzen für die Allgäuer Städte und Landkreise finden Sie hier. (mit dpa)

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