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Neues Tierschutzgesetz: Bayern warnt vor Aus für Bergbauern und Almwirtschaft

Landwirtschaft

Bauern fürchten wegen des neuen Tierschutzgesetzes um die Weidewirtschaft

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    Viehscheide beim Alp- und Almabtrieb beenden die Weidesaison, doch durch die Tierschutzreform der Ampel-Koalition ist die Kombihaltung aus Weide und Stall vielfach bedroht.
    Viehscheide beim Alp- und Almabtrieb beenden die Weidesaison, doch durch die Tierschutzreform der Ampel-Koalition ist die Kombihaltung aus Weide und Stall vielfach bedroht. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    Der Deutsche Bauernverband und die bayerische Staatsregierung fürchten angesichts der geplanten Reform des Tierschutzgesetzes um die Zukunft der typischen Weidewirtschaft im Alpenraum. Der ab kommender Woche im Bundestag beratene Gesetzentwurf der Ampel-Koalition sieht ein grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung von Rindern vor. Das Gesetz setzt dabei auch der sogenannten Kombihaltung aus Sommerweide und Stall im Herbst und Winter langfristig enge Grenzen. Unter anderem müssten demnach Rinder auch während der kalten Jahreszeit zweimal die Woche Zugang zu Freigelände haben, was laut Bayerns Landwirtschaftsministerium nicht einmal jeder zehnte der 11.000 in Bayern betroffenen Höfe gewährleisten könne.

    Bayern fürchtet Schaden für Kulturlandschaft durch Tierschutzreform

    Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber lehnt die Koalitionspläne deshalb entschieden ab. „Die Kombihaltung mit Sommerweide ist für unsere Alpenregion prägend und existenziell“, sagte sie unserer Redaktion. „Es sind genau diese Betriebe, die mit ihren Tieren im Sommer auf den Almen und Alpen unsere einmalige bayerische Kulturlandschaft pflegen und erhalten“, sagte die CSU-Politikerin. „Die aktuellen Pläne der Bundesregierung gefährden die Zukunft dieser Betriebe“, warnte sie. Ohne weidende Rinder würden laut Experten Weidelandschaften langfristig mit Büschen und Bäumen zuwachsen. Derzeit gibt es in Bayern noch rund 2100 Bergbauernbetriebe.

    Die Staatsregierung fürchtet, dass das neue Gesetz auch darüber hinaus zu einem massiven Strukturbruch bei den kleinbäuerlichen Milchviehbetrieben in Bayern führen könnte. Nur wenige Höfe hätten die Möglichkeit zum Um- oder Neubau eines sogenannten Laufstalls, da dies viel Kapital erfordere und gerade in Dörfern oft der Platz mit ausreichendem Abstand zur Wohnbebauung fehle. . „Oftmals sind die Hofstellen im Tal baulich so beengt, dass nicht ohne weiteres ein neuer Laufstall oder auch nur ein Laufhof gebaut werden kann“, sagte Kaniber.

    Deutscher Bauernverband fordert Bayern zu Förderprogramm auf

    Widerstand kommt auch vom Deutschen Bauernverband. „Die Kombihaltung, nach einem Modell, wie es Bayern vorschlägt, sollte auch weiterhin möglich sein“, sagte Präsident Joachim Rukwied unserer Redaktion. „Zugleich muss es aber eine deutlich stärkere Förderung von Investitionen in Laufstallhaltung geben“, nimmt er jedoch auch die Staatsregierung in die Pflicht. „Wir empfehlen der bayerischen Staatsregierung, ein Investitionsprogramm aufzulegen, damit Landwirte ihre Rinderhaltung Richtung Boxenlaufstall oder Ähnliches umbauen können“, forderte Rukwied. Eine stärkere Förderung sei überfällig, damit die bäuerlichen Betriebe mit Rinderhaltung eine klare Zukunftsperspektive hätten.

    „Die Weidehaltung hat nicht nur eine Bedeutung für die Landwirtschaft, sondern auch für die Landschaft, den Tourismus und die damit verbundene Wirtschaft in Bayern“, sagte Rukwied. „Deswegen halten wir die finanzielle Förderung von tierfreundlichen Haltungsformen für einen politischen und gesamtgesellschaftlichen Auftrag.“ Die Bundesregierung schätzt den durchschnittlichen Investitionsbedarf für einen Betrieb mit 40 Rindern auf über 360.000 Euro, um auf zeitgemäße Laufställe umzustellen. Bundesweit liege der Kostenaufwand durch das neue Gesetz bei rund 900 Millionen Euro.

    Bergweiden verzeichnen höchste Artenvielfalt in Bayern

    Bayern fördert bereits Investitionen für die Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung mit bis zu 40 Prozent. Zudem investiert der Freistaat nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums jedes Jahr rund 32 Millionen Euro Fördermittel ausschließlich in die Alm- und Alpwirtschaft. Damit werde unter anderem die Beweidung durch Rinder wegen der Bedeutung für die Kulturlandschaft mit entsprechenden Flächenzahlungen mitfinanziert. Bergweiden gelten als Flächen mit der höchsten botanischen Artenvielfalt in Bayern. Rund 22.000 Hektar sind dabei als Biotope gesetzlich geschützt.

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