Mehr als vier Jahrzehnte nach dem rechtsextrem motivierten Oktoberfest-Attentat streitet der heute 53 Jahre alte Robert Höckmayr weiter um eine angemessene Entschädigung. Das Sozialgericht in München verhandelt am Freitag (10.00 Uhr) seine Klage gegen den Freistaat Bayern. Dabei geht es um die Einstufung seiner Schädigung nach Opferentschädigungsgesetz. Dies wirkt sich unter anderem auf Rentenzahlungen aus.
Höckmayr war als Zwölfjähriger bei dem Bombenanschlag schwer verletzt worden. Vor seinen Augen starben zwei jüngere Geschwister. Bei dem Anschlag des rechtsextremen Studenten Gundolf Köhler waren am 26. September 1980 zwölf Wiesn-Besucher und Köhler getötet worden. Mehr als 200 Menschen wurden verletzt.
Höckmayr hat bis heute Splitter im Körper
Bis heute hat Höckmayr Splitter im Körper; Dutzende Male wurde er operiert. Er kann schlecht laufen. Auch die Bilder verfolgen ihn, ein "Trümmerfeld" mit menschlichen Körpern, abgetrennten Gliedmaßen und zerfetzten Kleidungsstücken.

Sein Anwalt Alexander Frey sagt, die Einstufung der Schädigung von 50 Prozent sei aus Sicht seiner behandelnden Ärzte zu gering. Es gehe aber auch ums Prinzip: Das Verfahren habe grundsätzliche Bedeutung für Betroffene anderer Anschläge, etwa am Olympia-Einkaufszentrum in München oder am Berliner Breitscheidplatz. Auch sie müssten oft um Unterstützung kämpfen; staatliche Hilfe komme oft zu spät oder reiche nicht. Inzwischen haben sich Betroffene verschiedener Attentate vernetzt.
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