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Pflege-Impfpflicht in Bayern: Schrittweise Umsetzung beginnt

Impfpflicht in der Pflege

Pflege-Impfpflicht greift - Diese Übergangsregeln gelten jetzt in Bayern

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    Ungeimpfte Mitarbeiter in der Pflege müssen zunächst dem Gesundheitsamt gemeldet werden.Ihnen wird eine Beratung angeboten.
    Ungeimpfte Mitarbeiter in der Pflege müssen zunächst dem Gesundheitsamt gemeldet werden.Ihnen wird eine Beratung angeboten. Foto: Sebastian Willnow, dpa (Symbolbild)

    Auch in Bayern gilt von Mittwoch an die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen - sie wird aber nur langsam und schrittweise um- und durchgesetzt. So sieht es das Konzept vor, das Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) nach dem Streit über die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zuletzt erarbeitet hatte. In letzter Konsequenz sollen Beschäftigten, die sich weiterhin nicht impfen lassen wollen, erst ungefähr ab Sommer Betretungsverbote drohen. Bei Neueinstellungen gilt die Impfpflicht dagegen ab sofort unmittelbar: Hier müssen die Bewerber nunmehr direkt einen Corona-Immunitätsnachweis vorlegen.

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