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Positiver Corona-Schnelltest: Was tun in Bayern? Corona-Regeln aktuell, Schnelltest, Selbsttest, PCR-Test

Aktuelle Corona-Regeln in Bayern

Positiver Corona-Schnelltest: Was Infizierte tun müssen und was sie tun sollten

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    Was tun, wenn der Corona-Selbsttest positiv ist? Hier der Überblick über die geltenden Regeln und Empfehlungen.
    Was tun, wenn der Corona-Selbsttest positiv ist? Hier der Überblick über die geltenden Regeln und Empfehlungen. Foto: Martin Schutt, dpa (Symbolbild)

    Die steigenden Infektionszahlen im Sommer 2022 verunsichern viele Menschen - schließlich spielte das Coronavirus in den vergangenen Wochen kaum eine Rolle im Alltag und die meisten verpflichtenden Corona-Regeln wurden zu Handlungsempfehlungen. Was gilt denn nun eigentlich bei Corona-Symptomen oder einem positiven Corona-Selbsttest? Welche Pflichten haben Betroffene und was sollten sie beachten?

    In diesem Artikel beantworten wir folgende Fragen:

    Positiver Corona-Selbsttest: Das sollten Betroffene nun tun

    Obwohl die meisten Corona-Regeln Anfang April 2022 ausgesetzt wurden, galt und gilt für Infizierte weiterhin eine Isolations- oder Quarantänepflicht. Wer ein positives Ergebnis erhält - egal ob Selbst-, Schnell- oder PCR-Test - muss auf direktem Weg nach Hause gehen und sich selbst isolieren - auch wenn man keine Information vom Gesundheitsamt erhalten hat.

    Ab dem Zeitpunkt des Ergebnisses sollten Betroffene Kontakte zu anderen Menschen vermeiden - auch wenn die Mitmenschen geimpft oder genesen sind.

    Für Kontaktpersonen gilt aktuell keine Quarantänepflicht. Doch das Gesundheitsministerium empfiehlt ihnen, sich selbst aufmerksam zu beobachten und etwa fünf Tage ihre Kontakte zu anderen Menschen selbstständig reduzieren.

    Wo sollte ich mich nach einem positiven Corona-Selbsttest melden?

    Bei einem positiven Selbsttest empfiehlt das bayrische Gesundheitsamt dringend, Kontakt zum Hausarzt oder zum Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 aufzunehmen um einen Termin für einen PCR-Test zu vereinbaren. Dieser kann das Ergebnis offiziell bestätigen und außerdem dabei helfen die Datenlage und Inzidenz-Statistik zu verbessern. (Lesen Sie auch: Wann und für wen ist der Corona-Test noch kostenlos?)

    Das Gesundheitsamt wird dann über den positiven Test informiert und weiß, dass Betroffene zur Isolation verpflichtet sind. Anders als zu Beginn der Pandemie müssen sich Corona-Infizierte dort aber nicht melden.

    Die Isolation nach einem positiven Corona-Test dauert laut dem Bayerischen Gesundheitsministerium mindestens fünf Tage. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist aber, dass Infizierte mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Halten die Symptome an, müssen Betroffene in Quarantäne bleiben, bis sie sich wieder gesund fühlen. Maximal dauert die Isolation aber 10 Tage. Die Berechnung der Isolationsdauer beginnt nach Angaben des bayrischen Gesundheitsministeriums am ersten Tag nach der Abstrichnahme für den positiv ausgefallenen Antigen- oder PCR-Test.

    Diese verpflichtenden Corona-Regeln gelten derzeit:

    • Eine Maskenpflicht gilt aktuell im öffentlichen Nahverkehr - also in Bussen, Bahnen und Taxen (nicht aber an Bahnhöfen), Fernverkehrszügen und Flugzeugen. In Bayern reicht mittlerweile eine medizinische Maske (OP-Maske).
    • Eine Maske muss auch in vielen Gesundheitseinrichtungen und Heimen getragen werden. Dazu zählen zum Beispiel Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte.
    • Eine Testpflicht gibt es seit dem 3. April nur noch in Krankenhäusern, Gefängnissen, Alten- und Pflegeheimen.
    • In Schulen und Kitas müssen Kinder, Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher keine Maske mehr tragen und sich auch nicht mehr regelmäßig testen. Auch die 3G-Regel für Personal entfällt. Infizierte Kinder und Lehrkräfte müssen in Quarantäne, doch ansonsten ist der Schul- und Kitabesuch aktuell uneingeschränkt möglich.

    Diese Corona-Empfehlungen gelten aktuell:

    • Die Bayerische Staatsregierung empfiehlt, sich weiterhin zu schützen. Zum Beispiel sollten Bürgerinnen und Bürger Abstand zu anderen Menschen halten oder in Innenräumen eine Maske tragen. Freizeiteinrichtungen oder Läden rät die Regierung zu Hygienekonzepten. Vorgeschrieben ist all das aber nicht mehr.
    • Es gelten derzeit keine 2G- oder 3G-Regelungen in Geschäften, Restaurants, Bars oder am Arbeitsplatz. Empfohlen ist aber dennoch ein Hygienekonzept festzulegen.
    • Auch an Schulen und Kitas sollte weiterhin auf die Hygieneregeln geachtet werden. Das Kultusministerium empfiehlt das Tragen von Masken auf Gängen, in Treppenhäusern und Pausenhallen ausdrücklich. Nach einem bestätigten Infektionsfall sollten die übrigen Schüler der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht eine Maske aufsetzen.

    Mehr Corona-Nachrichten lesen sie aktuell in unserem Newsblog.

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