Wer darf sein Brot nach der Sonne benennen? Mit dieser Frage beschäftigt sich am heutigen Mittwoch (13.00 Uhr) das Landgericht München I in mündlicher Verhandlung. Die bayerische Bäckereikette Hofpfisterei hat einen Bio-Naturmarkt in Chemnitz auf Unterlassung verklagt, weil dieser unter anderem einen "Sonnenlaib" im Sortiment hatte - obwohl das Münchner Unternehmen die Sonne vor Jahrzehnten als Brotmarke eingetragen hat. Gegen eine entsprechende einstweilige Verfügung des Landgerichts hatte der Chemnitzer Markt Widerspruch eingelegt.
Sonne im Brot?