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Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel "Können Sie Dialekt?"

Dialekträtsel

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel "Können Sie Dialekt?"

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    Das sind die Teilnahmebedingungen für "Können Sie Dialekt?".
    Das sind die Teilnahmebedingungen für "Können Sie Dialekt?".

    1. Veranstalter

    Veranstalter des Gewinnspiels „Können Sie Dialekt?“ ist die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH, Heisinger Straße 14, 87437 Kempten (nachfolgend: „AZV“).

    2. Teilnahme

    2.1 Das Gewinnspiel „Können Sie Dialekt?“ findet im Zeitraum vom 02. April bis 30. April 2024 statt. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

    2.2 Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren.

    2.3 Angestellte von AZV und den mit der AZV in der Mediengruppe Allgäuer Zeitung verbundenen Unternehmen und deren nächste Angehörige (Eltern, Ehepartner, Kinder) sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.

    2.4 Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der AZV das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Auch wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

    3. Ablauf

    3.1 Im Zeitraum vom 02. April bis 30. April 2024 veröffentlicht der AZV in der Allgäuer Zeitung und ihren Heimatzeitungen täglich jeweils einen Begriff aus einem bayerischen Dialekt, sowie drei bildlich und wörtlich dargestellte Antwortmöglichkeiten, aus denen die richtige Bedeutung des Dialektwortes zu erraten ist.

    3.2 Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt zum einen über die kostenpflichtige Gewinn-Hotline 0137 / 822 70 30 10 (pro Anruf aus dem Mobilfunk- und Festnetz der Deutschen Telekom AG: 50 Cent). Dabei muss der Teilnehmer das Lösungswort, seinen Namen, seine Anschrift und seine Festnetz- oder Mobilfunknummer entsprechend den Anweisungen der automatischen Bandansage auf Band hinterlassen.

    Zum anderen ist die Teilnahme auch über die Versendung einer kostenpflichtigen Premium-SMS an die Nummer 82822 (pro SMS: 50 Cent) möglich. Der dabei via SMS versendete Text muss folgenden Inhalt haben: „AA3010 Lösungswort, Name, Anschrift, Telefonnummer“.

    3.3 Aus allen Teilnehmern, die am Erscheinungstag des jeweiligen Rätsels bis 14 Uhr am Gewinnspiel unter Nennung des richtigen Lösungsworts teilnehmen, wird täglich nach dem Zufallsprinzip unter Berücksichtigung aller Lokalausgaben rollierend ein Tagesgewinner ausgelost. Falsche und/oder undeutliche Antworten sowie Antworten mit unvollständiger Namens- oder Anschriftenangabe sind nicht gewinnberechtigt.

    4. Gewinne

    4.1 Der jeweilige Tagesgewinner bekommt bei einem Termin mit einem Verlagsvertreter symbolisch die Gewinnsumme in Höhe von EUR 1.000,00 bzw. an fünf Erscheinungstagen in Höhe von EUR 2.000,00 ausgehändigt. Das Geld wird in den darauffolgenden Tagen, auf das von ihm schriftlich angegebene Konto überwiesen. Die Tagesgewinner werden telefonisch über ihren Gewinn benachrichtigt. Der jeweilige Tagesgewinner muss sich bei der Preisübergabe durch ein offizielles Bild-Dokument (gültiger Personalausweis oder Reisepass) ausweisen und den Empfang des Gewinns schriftlich quittieren.

    4.2 An fünf, für den Leser willkürlich gewählten, Erscheinungstagen werden EUR 2.000,00 statt EUR 1.000,00 Tagesgewinn verlost. Die Information über den doppelten Gewinn erfolgt am jeweiligen Erscheinungstag über den Rätselartikel in der Augsburger Allgemeinen / in der Allgäuer Zeitung.

    4.3 Die Tagesgewinner erklären sich mit ihrer Teilnahme am Gewinnspiel mit der unentgeltlichen Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Bereithaltung zum Abruf ihrer Namen, Wohnorte und ihres Fotos im Rahmen der Nachberichterstattung zum Gewinnspiel im Internet unter www.allgaeuer-zeitung.de und in den Print-Ausgaben der Allgäuer Zeitung sowie im Wochenblatt „extra“ einverstanden.

    5. Haftung/Gewährleistung/Änderungen der Teilnahmebedingungen und/oder Gewinne

    5.1 Mit der Aushändigung bzw. Übergabe der Gewinne werden der AZV, deren Angestellte und Vertreter von allen etwaigen Verpflichtungen aus diesem Gewinnspiel frei. AZV, seine Angestellten und Vertreter haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften AZV, ihre Angestellten und Vertreter nur, wenn hierdurch eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    5.2 Nach Maßgabe von Ziff. 5.1 übernehmen der AZV, deren Angestellte und Vertreter keinerlei Haftung für Schäden, die sich im Zusammenhang mit der Annahme der Gewinne und/oder in deren Nachgang ergeben können. Für Sach- und Rechtsmängel der verlosten Gewinne übernehmen der AZV deren Angestellte und Vertreter keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Der AZV deren Angestellte und Vertreter übernehmen ferner keine Kosten, die den Gewinnern ggf. durch die Entgegennahme bzw. Einlösung des jeweiligen Gewinns entstehen.

    5.3 Der AZV, deren Angestellte und Vertreter übernehmen keine Gewähr für die problemlose Nutzung des Telefonnetzes bzw. das Internet. Darüber hinaus haftet der AZV nicht für Störungen und/oder den Verlust elektronischer Sendungen/Downloads.

    5.4 AZV behält sich das Recht vor, bezüglich der ausgelobten Preise Änderungen vorzunehmen, wenn die Umstände dies erfordern. Einwendungen dagegen sind nicht möglich. AZV behält sich im Übrigen vor, das Gewinnspiel ohne Angabe von Gründen und ohne Ankündigung zu verkürzen, zu verlängern, zu verändern oder abzusagen, ohne dass sich daraus Ansprüche auf Haftung bzw. Schadensersatz ableiten lassen. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von AZV ohne Angaben von Gründen geändert werden, insbesondere aus rechtlichen Gründen. Änderungen werden im Zweifelsfall hier bekanntgegeben.

    Ein Abbruch oder eine Beendigung des Gewinnspiels erfolgt insbesondere dann, wenn aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann AZV von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

    6. Datenschutz

    Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihnen AZV übergebenen Daten zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben und verarbeitet werden.

    Es steht jedem Teilnehmer frei, jederzeit seine Einwilligung in die Datenspeicherung und Datennutzung gegenüber AZV zu widerrufen und somit von der Teilnahme am Gewinnspiel zurückzutreten, solange und sofern er noch nicht als Gewinner ermittelt wurde. Der Widerruf kann telefonisch (0831/206-5774), oder schriftlich erfolgen (Allgäuer Zeitungsverlag GmbH, Heisinger Str. 14, 87437 Kempten).

    Veranstalter des Gewinnspiels und Verantwortlicher i.S.d. DSGVO ist der AZV. Die Daten der Teilnehmer werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet und anschließend gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

    Sie haben unter den Voraussetzungen der Artikel 15 ff. DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Da-tenübertragbarkeit.

    Bei Anfragen dieser Art, wenden Sie sich bitte an datenschutz@azv.de. Die Datenschutzinformationen gem. Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung werden in einem gesonderten Dokument zur Verfügung gestellt und können unter folgendem Link abgerufen werden: www.allgaeuer-zeitung/datenschutz.

    7. Sonstiges

    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt.

    8. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten gemäß § 306 Abs. 2 BGB die gesetzlichen Vorschriften.

    9. Gerichtsstand / anwendbares Recht

    Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters (Augsburg). Entsprechendes gilt, wenn der Teilnehmer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.

    (Stand: März 2024)

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