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Thai-König in Deutschland: Kontrolle des Königs kaum möglich

Gutachten zum Thai-König

Darf der Thai-König das? Kontrolle des Königs in Deutschland kaum möglich

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    Der Aufenthalt des Thai-Königs in Bayern sorgt für Diskussionen in der Politik. Ein Gutachten soll die Situation aufklären.
    Der Aufenthalt des Thai-Königs in Bayern sorgt für Diskussionen in der Politik. Ein Gutachten soll die Situation aufklären. Foto: Yuttachai Kongprasert, dpa

    Die Bundesregierung hat nur sehr begrenzte Möglichkeiten, die Aufenthalte des thailändischen Königs in Bayern zu kontrollieren und mögliche Rechtsverstöße zu ahnden. Das geht aus einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags im Auftrag von Linken-Abgeordneten hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

    Auch wenn die Aufenthalte des Monarchen Maha Vajiralongkorn nur privaten Zwecken dienten, gelte er dabei trotzdem als Staatsoberhaupt und nicht als "Privatperson".

    Thai-König in Bayern: Staatsoberhaupt oder Privatperson?

    "Als solcher genießt der Monarch im Ausland gewohnheitsrechtlich die vollständige funktionale und persönliche Immunität, weil er in seiner Person die "Würde des Staates" repräsentiert", schreiben die Gutachter. "Hoheitliche (Zwangs-)Maßnahmen (z.B. Telefonüberwachung, Quarantäne, Bußgelder etc.) gegenüber amtierenden ausländischen Staatsoberhäuptern, die sich in Deutschland aufhalten, sind völkerrechtlich unzulässig."

    Allerdings sei als "ultima ratio" eine Ausweisung des Königs bei Rechtsverstößen möglich. Nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen könnten akkreditierte Diplomaten zur Persona non grata, zur unerwünschten Person, erklärt und ausgewiesen werden. "Analog lässt sich diese Vorschrift auch auf alle anderen Staatsorgane anwenden, die sich im Gastland aufhalten."

    (Lesen Sie auch: Das geheimnisvolle Leben des Thai-Königs im Garmischer Luxushotel.)

    Außenminister Heiko Maas droht mi Konsequenzen

    Bundesaußenminister Heiko Maas hatte dem König kürzlich mit Konsequenzen für den Fall gedroht, dass bei dessen Aufenthalten in Bayern rechtswidriges Verhalten festgestellt werde.

    "Natürlich habe ich auch das Treiben des thailändischen Königs in Deutschland im Blick", sagte der SPD-Politiker. "Und wenn es dort Dinge gibt, die wir als rechtswidrig empfinden, dann wird das sofortige Konsequenzen haben." Bisher hat das Auswärtige Amt nach eigenen Angaben aber keine "belastbaren Hinweise" auf rechtswidriges Verhalten.

    Im Kern geht es in der Diskussion um die Frage, ob der König sein Land von deutschem Boden aus regiert oder nicht. Er verbringt einen großen Teil seiner Zeit in Bayern, besitzt eine Villa in Tutzing am Starnberger See und hielt sich auch während des Corona-Lockdowns im Frühjahr trotz Beherbergungsverbots zeitweise in einem Luxus-Hotel in Garmisch-Partenkirchen auf. Seit Mitte Oktober ist er aber wieder in Thailand. Es wird erwartet, dass er dort auch mindestens bis Ende des Jahres bleibt.

    Aufenthalt des Thai-Königs sorgt für Proteste

    Die Deutschland-Aufenthalte des Königs werden auch bei den seit Monaten anhaltenden Protesten gegen die Regierung in Thailand thematisiert. In einem Brief an den deutschen Botschafter in Bangkok, Georg Schmidt, haben Demonstranten kürzlich um Prüfung gebeten, ob der König seine Amtsgeschäfte von fremdem Boden aus verrichtet.

    Die Linke fordert nun, dem König den Aufenthalt in Deutschland ganz zu verweigern. "Wer wie der thailändische König mit der Militärjunta brutal die Demokratiebewegung niederknüppeln lässt, darf von der Bundesregierung nicht noch mit einem Visum für luxuriöse Daueraufenthalte in Deutschland belohnt werden", erklärten die Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen und Heike Hänsel.

    "Die Bundesregierung darf den Despoten Rama X. nicht länger willkommen heißen und muss sich dafür einsetzen, die Verhandlungen der EU über ein Freihandelsabkommen mit Thailand einzufrieren."

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