Offenbar gibt es kein Verfahren gegen Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger nach dessen Tweet am Tag der Bundestagswahl.
Der Bundeswahlleiter habe die Freien Wähler informiert, dass er kein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten werde, berichtet der BR. Der Tweet am Wahlsonntag sei nicht bußgeldbewehrt. Aiwanger hatte am Sonntag noch während der Stimmabgabe zur Bundestagswahl Zahlen aus einer Nachwahlbefragung auf Twitter verbreitet - verbunden mit dem Aufruf, die "letzten Stimmen" den Freien Wählern zu geben. Lesen Sie auch: Nach Tweet am Wahlsonntag: Aiwanger entschuldigt sich für Veröffentlichung von Wahlprognosen
Kein Verfahren gegen Aiwanger: Tweet beinhaltete keine Zahlen einer Nachwahlbefragung
Bei den von Aiwanger weiterverbreiteten Zahlen, die nur für kurze Zeit auf seinem Twitter-Account zu lesen waren, habe es sich demnach auch nicht um Zahlen einer Nachwahlbefragung gehandelt. Mit den Erkenntnissen bestätige sich nun die Aussage von Hubert Aiwanger, er habe keinen Rechtsverstoß begangen.
Ende September hatte der bayerische Landtag mit den Stimmen der Regierungsparteien CSU und Freie Wähler sowie der AfD einen Dringlichkeitsantrag der SPD zur Entlassung von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger abgelehnt. Dennoch war die Aufregung groß: Selbst beim Koalitionspartner CSU. Generalsekretär Markus Blume bezeichnete Aiwangers Tweet etwa als "ein unglaublicher Fall von Wahlmanipulation" Auch auf Twitter selbst wurde Aiwanger angegangen.
Landtag lehnt Entlassung von Aiwanger ab: Nicht klar, ob es sich um Ordnungswidrigkeit gehandelt hat
Aiwanger war einer Aufforderung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nachgekommen, sich öffentlich zu entschuldigen. Die Vertreter der Koalition vertraten im Landtag die Auffassung, die Entschuldigung Aiwangers reiche aus.
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