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Neu-Ulm: Urteil nach Horror-Überfall in Neu-Ulm: Täter muss mehrere Jahre in Haft

Neu-Ulm

Urteil nach Horror-Überfall in Neu-Ulm: Täter muss mehrere Jahre in Haft

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    Im Juli 2020 brachen drei Männer in das Haus eines Neu-Ulmer Pensionärs ein, folterten ihn und raubten ihn aus. Einer der Täter muss nun ins Gefängnis.
    Im Juli 2020 brachen drei Männer in das Haus eines Neu-Ulmer Pensionärs ein, folterten ihn und raubten ihn aus. Einer der Täter muss nun ins Gefängnis. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Am Ende des letzten Prozesstages ging es vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Memmingen turbulent zu. Mehrfach versuchte Peter Weitzdörfer, der Verteidiger des Angeklagten, die Fortführung der Verhandlung um den "Horror-Überfall" in Neu-Ulm auszusetzen. Ohne ersichtlichen Grund hätten sich die Vorwürfe der Großen Strafkammer des Landgerichts Memmingen gegen seinen Mandanten verschärft, beklagte er. Zudem warf der erfahrene Rechtsanwalt der Staatsanwältin vor, einen unfairen Schlussvortrag gehalten zu haben und, überhaupt, sei das Gericht befangen. Es half alles nichts, am Ende fiel ein deutliches Urteil.

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