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Verwaltungsrichter kippen 15-Kilometer-Regel vorläufig

Eilantrag stattgegeben

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet: 15-Kilometer-Regel gilt nicht

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    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 15-Kilometer-Ausflugsbeschränkung für Bewohner von sogenannten Corona-Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht folgte damit am 26. Januar einem Eilantrag. Unser Symbolfoto zeigt Ettal.
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 15-Kilometer-Ausflugsbeschränkung für Bewohner von sogenannten Corona-Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht folgte damit am 26. Januar einem Eilantrag. Unser Symbolfoto zeigt Ettal. Foto: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild)

    Dienstag, 26. Januar, 16 Uhr: Regierung prüft Konsequenzen nach Urteil gegen 15-Kilometer-Regel

    Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die 15-Kilometer-Regel für Bewohner von Corona-Hotspots prüft die Staatsregierung die weiteren Konsequenzen. Er habe die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis genommen, nun würde der weitere Handlungsbedarf geprüft, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. Wie diese konkret aussehen könnten, ließ er aber zunächst offen.

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