Neuer Ärger um die Einführung des Wassercents in Bayern: Obwohl nicht einmal ein Gesetzesentwurf vorliegt, lehnt der bayerische Gemeindetag die von der Staatsregierung geplante Einführung des Wasserentnahmeentgelts kategorisch ab. Ein derartiges Instrument würde zu mehr Bürokratie und zu erhöhten Wassergebühren beziehungsweise Preisen für die Bevölkerung führen, teilte der kommunale Spitzenverband am Donnerstag in München mit.
Die Einführungspläne seien zudem ein "kontraproduktiver Vorgang", da sich die Staatsregierung eine Entbürokratisierung vorgenommen habe, hieß es weiter. Durch die Erhebung eines Wassercents müssten neue Verwaltungsstrukturen geschaffen werden, dies koste Geld. Alternativ sollten vielmehr konsequent und zügig neue Wasserschutzgebieten ausgewiesen werden. "Hier hinkt Bayern gewaltig hinterher", kritisierte der Verband.
Wassercent gibt es bereits in 13 von 16 Bundesländern
Das seit Jahren angekündigte Gesetz zur Einführung eines Wassercents in Bayern soll bis spätestens zur Sommerpause ins Kabinett eingebracht werden. Dies hatte Umweltminister Thorsten Glauber Anfang März angekündigt. Er bezeichnete den Wassercent als zentralen Baustein für die Wasserversorgung. Den Wassercent gibt es bereits in 13 von 16 Bundesländern, teils seit vielen Jahren. Jeder, der Wasser abpumpt, muss eine Gebühr entrichten. Je nach Land ist die Abgabehöhe sehr unterschiedlich und reicht bis zu rund 30 Cent pro Kubikmeter.
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CSU und Freie Wähler hatten sich bei der Regierungsbildung Ende 2023 darauf verständigt, in dieser Legislatur auch einen Wassercent einzuführen. Die CSU hatte die Einführung lange Jahre abgelehnt, da sie keine zusätzlichen Belastungen für die Menschen und Unternehmen im Land wollte. 2021 kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) dann aber doch die Einführung in einer Regierungserklärung an. Damals sprach er bei einem durchschnittlichen Verbrauch von jährlichen Kosten pro Person von rund fünf Euro.
Gemeindetag: Schutz des Grundwasser wichtig
Der Gemeindetag betonte, dass der Schutz des Grundwassers natürlich wichtig sei: "Für den Schutz dieser Lebensgrundlage brauchen wir ausreichend geschützte Flächen, Schutz vor Einträgen und eine wirksame Verbrauchsmessung und Kontrolle aller Wasserentnahmen." Zwar sei es eine zentrale staatliche Aufgabe, die Wasserressourcen vorbeugend zu sichern und zu schützen, "ein Wasserentnahmeentgelt braucht es hierfür allerdings nicht".
Sollte der Wassercent dennoch kommen, so müsse er laut Gemeindetag alle Wasserentnahmen, auch die der Landwirtschaft, einbeziehen. Alle Einnahmen müssten ferner "ausschließlich und zweckgebunden für den vorsorgenden Grundwasserschutz" verwendet werden.
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