Der Stadel im Süden Lindenbergs, der im vergangenen Winter niedergebrannt ist, soll wieder aufgebaut werden. Das berichtete Buchloes Bürgermeister Robert Pöschl (CSU) in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses im Rathaus. Als ein „wünschenswertes Vorhaben“ bezeichnete Rudolf Grieb (UBI) den Plan des Bauwerbers.
Stadel in Lindenberg bei Buchloe soll nach Brand neu gebaut werden
Die neue Scheune in der Verlängerung der Alpenblickstraße soll genauso groß werden wie der zerstörte Stadel, sagte Pöschl. „Wir sprechen dabei vom selben Ausmaß wie bei der bisherigen Kubatur.“ Und weiter: „Es handelt sich dabei um einen landwirtschaftlichen Stadel, in dem Geräte gelagert waren.“ Da das ursprüngliche Gebäude damals zulässig errichtet worden war, dürfe es nun jederzeit wieder neu gebaut werden. Und dieses Vorhaben soll nun laut dem Antragsteller in die Tat umgesetzt werden.
Grieb begrüßte diese Idee und sagte: „Im Moment ist das kein schöner Anblick, wenn man von Jengen mit dem Fahrrad nach Lindenberg fährt.“ Durch eine neue Scheune könne das Areal auch optisch wieder aufgewertet werden. Die Mitglieder des Bauausschusses erteilten dem Vorhaben daher ihr Einvernehmen.
Scheunenbrand im Januar bei Buchloe sorgt für Aufsehen
Im Januar dieses Jahres hatte der Brand der Scheune bei Lindenberg für großes Aufsehen gesorgt. In der Nacht auf Sonntag, 5. Januar, stand diese komplett in Flammen, Rauchwolken zogen über das Gelände an der B12 zwischen dem Buchloer Ortsteil und Jengen. Auch die Ausrüstung der Lindenberger zum Aufstellen des Maibaums, die in der Scheune lagerte, wie etwa Tafeln und Schwalben, wurde bei dem Vorfall zerstört. Die Feuerwehr löschte damals das Feuer, die Kriminalpolizei nahm Ermittlungen auf, um die Ursache des Brandes herauszufinden. Schließlich stellte sich einige Wochen später heraus: „Das Feuer ist durch einen technischen Defekt entstanden, also nicht durch eigenes Verschulden“, wie Bürgermeister Pöschl bei der jüngsten Gremiumssitzung betonte. Da die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind, stehe auch aus strafrechtlicher Sicht dem Bauvorhaben nichts im Wege.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden