Obst- und Eierschalen, der Kaffeesatz und mehr gehören in die Biotonne. Doch seitdem bundesweit die neuen Regeln für Biotonnen vor rund einem Monat in Kraft traten, herrscht in manchen Haushalten Verwirrung. Hat sich für die Ostallgäuer überhaupt etwas verändert? Das Landratsamt in Marktoberdorf klärt auf.
Hat sich etwas für die Ostallgäuer geändert?
„Für die Ostallgäuer ändert sich grundsätzlich nichts“, sagt Stefan Leonhart, Pressesprecher im Landratsamt. Schon vor der Änderung der Bioabfallverordnung mussten die Abfälle getrennt werden. Bereits damals durften keine Fremdkörper wie Metalle oder Blech in den Biomüll wandern.
Was darf konkret in die Biotonne?
„Hinein dürfen organische Abfälle wie Obst- und Gemüseschalen, Kaffeesatz, verwelkte Pflanzen, Speisereste (gekocht und ungekocht), Knochen/Gräten und anderes“, erklärt Leonhart. Es handele sich dabei um wichtige Wertstoffe, aus denen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft Kompost hergestellt wird. Dieser diene beispielsweise als Ersatz für Kunstdünger.

Was darf nicht in der Biotonne entsorgt werden?
„Plastik, Metalle, mineralhaltige Abfälle, Textilien, Problemstoffe und anderes dürfen nach wie vor nicht in die Biotonne“, sagt Leonhart. Auch Tierkadaver, Kot, volle Staubsaugerbeutel oder Straßenkehricht gehören nicht in den Biomüll.
„Wir empfehlen, den Biomüll möglichst trocken und unverpackt in die Tonne zu geben. Damit werden Stör- und Fremdstoffen verringert“, so der Pressesprecher. Zeitungspapier entzieht Speisereste und anderen Bioabfällen die Feuchtigkeit. Auch Küchenkrepp oder die alte Brottüte – ohne Klarsichtfenster – sind laut dem Abfallwirtschaftsamt geeignet. „Spezielle Biomüllbeutel aus Papier dürfen ebenso uneingeschränkt verwendet werden“, ergänzt Leonhart.
Anders sehe es mit den Biomüllbeuteln aus biologisch abbaubarem Kunststoff aus. „Sie sind im Landkreis Ostallgäu nicht verboten, sollten jedoch nur im Ausnahmefall verwendet werden“, so Leonhart.
Welche Konsequenzen gibt es, wenn sich die Ostallgäuer Bürgerinnen und Bürger nicht an die neue Verordnung halten?
„Laut der neuen Bioabfallverordnung dürfen nur noch wenige Fremdstoffe mit kompostiert werden“, sagt Leonhart. Künftig werden mehr Tonnen durch den Landkreis und das beauftragte Abfuhrunternehmen kontrolliert, ergänzt er. „Falsch befüllte Tonnen werden stehen gelassen. Sie werden erst dann wieder geleert, wenn nur noch Biomüll darin ist.“
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