Die Stadt Buchloe senkt ihre Grundsteuer-Hebesätze gewaltig. Galten bislang für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) und B (Gebäude und Grundstücke) jeweils 370 Prozent, liegen die neuen Hebesätze bei der Grundsteuer A bei 350 und im Bereich der Grundsteuer B bei nur noch 300. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass jeder Bürger künftig weniger bezahlen muss, hieß es in der Stadtratssitzung am Dienstagabend.
Grundsätzlich gilt: Ab 1. Januar 2025 greift in ganz Deutschland eine neue Grundsteuerberechnung. Dazu flatterten den Haus- und Grundbesitzern bereits vor Monaten neue Messbetrags-Berechnungen des Finanzamts ins Haus. Grundlage für die Berechnung des so genannten Grundsteuer-Messbetrags bildeten die Angaben zu Wohn-, Nutz- und Grundstücksflächen, die die meisten Immobilien- und Grundbesitzer selbst dem Amt bis spätestens 2023 mitgeteilt hatten.
Gemeinden erhalten in Summe ähnlich viele Steuern, wie vorher
So entwickelte das Bundesland Bayern ein neues Berechnungsmodell, das nur noch die Flächen im Blick hat - und nicht mehr - wie in der bisherigen Berechnungsmethode - das Alter oder die Lage einer Immobilie. Insgesamt soll das neue Grundsteuermodell für die jeweiligen Kommunen „aufkommensneutral“ bleiben. So lautete der Wunsch der bayerischen Landesregierung. Das heißt: Städte und Gemeinden sollen ab 2025 in Summe etwa genauso viel Grundsteuern einnehmen wie bisher.
„Manche werden mehr zahlen, manche weniger.“
Peter Martin, Kämmerer der Stadt Buchloe
„Für den einzelnen Grundstückseigentümer bedeutet dies allerdings nicht, dass er die gleiche Grundsteuer wie bisher bezahlt“, stellt Kämmerer Peter Martin klar und betont: „Es werden sich mit der neuen Berechnungsmethode Verschiebungen ergeben: Manche werden mehr zahlen, manche weniger.“ Martin: „Die Aufkommensneutralität bezieht sich nicht auf die jeweils persönliche Steuerschuld der Bürgerinnen und Bürgern, sondern auf die Gesamteinnahmen der Kommunen.“ Dies werde häufig falsch verstanden.
Damit die Grundsteuereinnahmen auch in der Buchloer Stadtkasse ab 2025 „aufkommensneutral“ sind, hat die Stadt die Möglichkeit, an ihren Hebesätzen zu schrauben. Und genau das haben die Stadträte nun getan: Sie drehten die Zahl nach unten: 350 statt 370 Prozent gelten künftig für Flächen in der Land- und Forstwirtschaft (A); und 300 statt 370 für die Flächen von Immobilien und Gärten (B).
Wer jetzt ausrechnen mag, wie viel künftig zu bezahlen ist, multipliziert seinen neu ermittelten Grundsteuer-Messbetrag vom Finanzamt mit dem neuen Buchloer Hebesatz 3,0 für Haus- und Grundbesitzer (Grundsteuer B), beziehungsweise mit 3,5 für Land- und Forstwirtschaftlich genutzte Flächen (Grundsteuer A). Damit kommt man auf die Gesamtsumme, die jährlich fällig wird, erklärt der Kämmerer.
Mit Blick auf eine drohende Erhöhung der Kreisumlage und die vielen freiwilligen Leistungen der Stadt, schlug Rudolf Grieb (UBI) vor, die Grundsteuer B lediglich auf 350 zu senken. „Das wäre ein Kompromiss. Denn die Stadt muss vorsichtig sein. In ein paar Jahren wieder zu erhöhen, könnte durchaus schwierig werden“, meinte er.
Ganz anders sah dies Franz Nusser (CSU): „Die CSU möchte die Gesetzesänderung nicht nutzen, um dem Bürger weiter in die Tasche zu greifen.“ Daher plädierte seine Fraktion wie auch die übrigen Stadträte für die weitergehende Senkung. „Die Aufkommensneutralität ist wichtig. Dabei haben wir auch unseren städtischen Haushalt durchaus im Blick“, meinte auch Johann Weber (FW).
Hebesätze wurden zuletzt 1995 erhöht
Im Jahr 1995 wurden die Hebesätze für die Grundsteuer in Buchloe zuletzt auf 370 erhöht. Mit der jetzt beschlossenen Senkung, liegt der Hebesatz in der Land- und Forstwirtschaft wieder auf dem Niveau aus dem Jahr 1994; im Bereich der Grundsteuer B erreicht Buchloe ab 2025 das Niveau aus dem Jahr 1979. Über die Grundsteuer A flossen im Jahr 2024 nach den Berechnungen des Kämmerers rund 54.000 Euro in die Stadtkasse; bei der Grundsteuer B lag das Steueraufkommen bei gut 1,66 Millionen Euro. Die ersten neuen Steuerzahlungen werden am 15. Februar fällig. Die Grundsteuer wird vierteljährlich bezahlt.
Übrigens: Auch auf Mieter kann sich die neue Berechnung der Grundsteuer auswirken. Eine Veränderung kann auf die Miete umgelegt werden. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Klausel im jeweiligen Mietvertrag.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden