Die Überarbeitung des Bebauungsplanes für den Ortskern war das zentrale Thema auf der jüngsten Sitzung des Jengener Gemeinderates. Ausführlich beschrieb die Leiterin der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe den Sachverhalt sowie die Notwendigkeit der Überarbeitung.
Jengener Ortskern steht bei Gemeinderatssitzung im Fokus
Hintergrund war eine Bauanfrage für mehrere Wohnhäuser mit insgesamt 58 Wohneinheiten, mit der sich der Gemeinderat bereits öfter befasst hatte. Da für die geplante Nachverdichtung auf diesen Flurstücken gemäß des seit Juli 1998 gültigen Bebauungsplans „Ortskern E1“ nur eine maximale Errichtung von neun Wohneinheiten zulässig sei, stand die Gemeinde vor der Frage, ob sie eine Ausnahmegenehmigung für das Bauvorhaben erteilen solle.
Warum die Überarbeitung in Jengen notwendig wird
Bei einem Gespräch im Landratsamt Ostallgäu wurde der Gemeinde Jengen im August dringend empfohlen, für die Nachverdichtung einen Schlüssel zu erarbeiten, um bei dieser und weiteren noch zu erwartenden Anfragen für Nachverdichtungen eine eindeutige Handlungsgrundlage zu haben.
Bei den Überlegungen für die Festlegung eines neuen Verhältnisses von Zahl der Wohneinheiten zur Grundstücksgröße hat sich für die Verwaltung herausgestellt, dass aufgrund der baulichen Entwicklung und der teils neuen Grundstückszuschnitte kein Maßstab zu finden ist, der auf alle Grundstücke übertragbar wäre. Auch habe sich seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Ortskern E1“ sowohl der bauliche Bestand als auch die Grundstückszuschnitte durch Teilungen zum Teil deutlich verändert. So wurden in den vergangenen fast drei Jahrzehnten Gebäude in Bereichen errichtet, die nach der Intention des Bebauungsplanes nicht hätten bebaut werden sollen.
Tragfähiges Konzept für Nachverdichtung in Jengen notwendig
Um ein tragfähiges Konzept zu schaffen und die Nachverdichtung verträglich zu regeln, bleibe nach Auffassung der Verwaltung nur eine Überarbeitung des Bebauungsplanes. Der Rat beschloss einstimmig, ein Planungsbüro mit der Überarbeitung zu betrauen.
Einstimmig erfolgten auch die Ergänzungen zur Spielplatz- und zur Stellplatzsatzung. In beide vom Gemeinderat in der Juli-Sitzung beschlossenen Satzungen wurde jetzt gemäß der Änderung der Bayerischen Bauordnung zum 1. Oktober eine kommunale Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge aufgenommen. Erst dadurch ist eine Gemeinde ermächtigt, entsprechende Satzungen aufzustellen.
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