Einfacher und moderner sollte das bayerische Baurecht mit einer Novelle werden, die zum 1. Januar 2025 in Kraft trat. Zu den Neuerungen gehört zum Beispiel, dass für Dachgauben und den Ausbau von Dachgeschossen keine Bauanträge mehr nötig sind. Es gibt keine vom Freistaat vorgegebene generelle Stellplatzpflicht mehr und Bauanträge laufen nun über das Landratsamt. Doch bringt das in der Praxis wirklich eine Erleichterung für die Kommunalverwaltungen?
Ein Blick in die Praxis
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