Startseite
Icon Pfeil nach unten
Füssen
Icon Pfeil nach unten

Bayerische Bauordnung: Änderungen stoßen bei Städten und Gemeinden nicht auf Gegenliebe

Ein Blick in die Praxis

„Der große Wurf ist es nicht“: Das sagen Ostallgäuer Kommunen zur neuen bayerischen Bauordnung

    • |
    • |
    • |
    Kommunen müssen künftig eigene Stellplatzsatzungen erlassen.
    Kommunen müssen künftig eigene Stellplatzsatzungen erlassen. Foto: Allgaeuer Zeitung (Archivfoto)

    Einfacher und moderner sollte das bayerische Baurecht mit einer Novelle werden, die zum 1. Januar 2025 in Kraft trat. Zu den Neuerungen gehört zum Beispiel, dass für Dachgauben und den Ausbau von Dachgeschossen keine Bauanträge mehr nötig sind. Es gibt keine vom Freistaat vorgegebene generelle Stellplatzpflicht mehr und Bauanträge laufen nun über das Landratsamt. Doch bringt das in der Praxis wirklich eine Erleichterung für die Kommunalverwaltungen?

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden