Aktuell werden durch die Post die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl an alle Wahlberechtigten der Stadt Füssen und der Gemeinde Schwangau verschickt, wie beide Kommunen mitteilen. Mit dieser Wahlbenachrichtigung können bereits jetzt Briefwahlunterlagen bei den zuständigen Wahlämtern beantragt werden. Aufgrund zahlreicher Nachfragen stellen die Wahlämter jedoch klar: Der Versand der Briefwahlunterlagen kann frühestens ab dem 7. Februar erfolgen. Der Grund hierfür ist, dass den Kommunen die amtlichen Stimmzettel zum momentanen Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung stehen.
Füssen und Schwangau bitten um Geduld und Verständnis
Die Stadt Füssen und die Gemeinde Schwangau bitten daher um Geduld und Verständnis. Eingegangene Anträge auf Briefwahlunterlagen können erst nach Erhalt der Stimmzettel bearbeitet werden. Für Rückfragen stehen die jeweiligen Wahlämter der Stadt Füssen und der Gemeinde Schwangau zur Verfügung.
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