Immer wenn in einem Gebäude mehr als drei Wohnungen geschaffen werden, sind Bauherren in Pfronten künftig dazu verpflichtet, für Spielplätze zu sorgen – bevorzugt, indem sie sich über eine Ablöse an den Kosten der vorhandenen öffentlichen Spielplätze beteiligen. Sind es nicht mehr als 500 Meter bis zum nächsten öffentlichen Spielplatz, ist die Ablöse Pflicht. Das regelt die neue Spielplatzsatzung, die der Gemeinderat einstimmig verabschiedet hat. Wie Bürgermeister Alfons Haf erläuterte, macht die Gemeinde mit dem Regelwerk von einer Möglichkeit Gebrauch, die mit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung geschaffen wurde.
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