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Städtebauförderung: Anliegern sind die Vorgaben zu restriktiv

Ortsgeschichte

Städtebauförderung: Anliegern sind die Vorgaben zu restriktiv

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    Ein Blick in die Dr.-Hiller-Straße. Die Häuser an der Südseite (links) bilden einen klaren Abschluss. Rechts ist die ursprüngliche Gestaltung mit Vorgärten in Richtung Süden noch zu erkennen, auch wenn diese als Stellplätze verwendet werden.
    Ein Blick in die Dr.-Hiller-Straße. Die Häuser an der Südseite (links) bilden einen klaren Abschluss. Rechts ist die ursprüngliche Gestaltung mit Vorgärten in Richtung Süden noch zu erkennen, auch wenn diese als Stellplätze verwendet werden. Foto: Markus Röck

    Bei den Arbeiten am Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) für den Ortskern Pfronten-Ried ist den Planerinnen die Dr.-Hiller-Straße als historischer Siedlungskern besonders ins Auge gestochen. Die in großen Teilen noch erhaltenen ursprünglichen Strukturen sollten bewahrt werden, lautete ihre Empfehlung. Dafür wurde der Bebauungsplan Nr. 59 mit Erhaltungssatzung "Pfronten-Ried/Dr.-Hiller-Straße" entwickelt, der jedoch bei den Anliegern nicht besonders gut ankommt, wie sich bei der Öffentlichen Auslegung zeigte. Mehrere Bürger bemängelten, dass die Vorgaben zu restriktiv seien und beispielsweise die Schaffung weiteren Wohnraums unter dem Dach verhinderten. Der Gemeinderat lockerte daraufhin zwei Vorschriften: Auch auf den Häusern an der Nordseite der Straße sollen Dachgauben auch in Richtung Süden und damit zur Straße hin möglich sein. Und Brennholz wird aus dem Verbot, die ursprünglichen Vorgärten als Lagerflächen zu verwenden, ausdrücklich ausgenommen. Stellplätze für Fahrzeuge sind dort ohnehin möglich, wie Johanna Kiechle vom Lindauer Planungsbüro Sieber Consult, klar stellte, die den Bebauungsplan im Auftrag der Gemeinde entwickelt. Der Gemeinderat billigte den geänderten Entwurf mit 17:1 Stimmen. Er wird nun noch einmal öffentlich ausgelegt.

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