Zwei Schlappen hat die Gemeinde Schwangau bei ihrem Kampf gegen die Umwandlung von dauerhaft genutztem Wohnraum in Ferienunterkünfte hinnehmen müssen: In beiden Fällen ersetzte das Landratsamt Ostallgäu das gemeindliche Einvernehmen. Denn die rechtlichen Voraussetzungen für die Ablehnung dieser Nutzungsänderungen würden nicht vorliegen. Die Kreisbehörde empfahl der Gemeinde, eine Satzung zur Regelung der Zweckentfremdung von Wohnraum zu erlassen. Nur so könne die Umnutzung in Ferienwohnungen verhindert werden.
Schwangau