Änderungen und neue Gesetze im Mai 2021: Im neuen Monat müssen sich Verbraucher in Deutschland wieder auf einige Änderungen einstellen. Betroffen sind unter anderem Whatsapp-Nutzer und Familien mit Kindern.
WhatsApp-Nutzer müssen im Mai 2021 neue Nutzungsbedingungen akzeptieren
WhatsApp-Nutzer müssen bis spätestens 15. Mai 2021 den umstrittenen, neuen Nutzungsbedingungen zustimmen. Wer sich weigert, kann den Messengerdienst sonst nur noch eingeschränkt nutzen. "Wenn du bis zu diesem Datum nicht zugestimmt hast, wird WhatsApp deinen Account nicht löschen. Dir wird dann allerdings nicht mehr die volle Funktionalität von WhatsApp zur Verfügung stehen, bis du zugestimmt hast. Du wirst zwar für kurze Zeit Anrufe und Benachrichtigungen erhalten, aber in der App weder Nachrichten lesen noch welche senden können", heißt es bei dem Unternehmen, das zu Facebook gehört.
Datenschützer sehen die neuen WhatsApp-Regeln kritisch. "Die WhatsApp-Bestimmungen enthalten umfangreiche Passagen, mit denen sich der Dienst das Recht einräumt, Daten der Nutzer mit anderen Facebook-Unternehmen zu teilen", sagt etwa Hamburger Datenschützer Johannes Caspar. Er befürchte, dass mit den neuen Bestimmungen zusätzliche Möglichkeiten zum Datenaustausch für Marketingzwecke und Direktwerbung geschaffen würden.
WhatsApp betont stets, dass keine erweiterte Datenweitergabe an Facebook vorgesehen sei. Bei den Änderungen gehe es vor allem darum, bessere Möglichkeiten für Kommunikation mit Unternehmen zu schaffen. An der sogenannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, mit der Chat-Inhalte nur für die teilnehmenden Nutzer im Klartext sichtbar sind, werde nicht gerüttelt.
Neu im Mai 2021: Familien bekommen wieder einen Kinderbonus
2021 bekommen Familien wieder einen Kinderbonus ausbezahlt. Für jedes Kind, für das im Mai 2021 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird für den Monat Mai 2021 ein Einmalbetrag in Höhe von 150 Euro gezahlt. Der KInderbonus ist Teil der milliardenschweren Hilfen zur Abfederung der Corona-Krise. Im vergangenen Jahr hatte es pro Kind 300 Euro gegeben, um den Konsum in der Krise anzukurbeln.
Ab 1. Mai Urlaub in Nordfriesland möglich
Ab 1. Mai fährt Nordfriesland langsam den Tourismus wieder hoch - unter strengen Auflagen. Das Tourismus-Modellprojekt für den Kreis inklusive Inseln und Halligen läuft zunächst bis zum 31. Mai mit der Option auf Verlängerung.
Windows 10-Support endet im Mai für die Version 1909
Wer noch die Windows 10-Version 1909 nutzt, sollte schnellstmöglich sein System aktualisieren. Denn am 11. Mai 2021 wird diese Version nicht mehr von Windows unterstützt, sprich: Sie bekommt keine Sicherheitsupdates mehr. Das teilt das Unternehmen auf seiner Seite mit. Betroffen sind folgende Versionen, die im November 2019 veröffentlicht wurden:
- Windows 10 Home, Version 1909
- Windows 10 Pro, Version 1909
- Windows 10 Pro Education, Version 1909
- Windows 10 Pro for Workstations, Version 1909
Neue Gesetze im Mai: Jugendschutz nimmt Anbieter in die Pflicht
Im Mai tritt eine Reform des Jugendschutzgesetzes in Kraft. Die Reform enthält unter anderem neue Regeln für Anbieter von Internetdiensten und sozialen Netzwerken, so das Bundesfamilienministerium:
- Voreinstellungen: Anbieter werden zu Voreinstellungen verpflichtet, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Mobbing, sexualisierter Ansprache ("Cybergrooming"), Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können.
- Hilfe und Beschwerden: Wenn Kinder und Jugendliche sich bedroht oder bedrängt fühlen, brauchen sie ein einfaches, leicht erreichbares und verständliches Hilfs- und Beschwerdesystem.
- Begleitung und Steuerung der Mediennutzung durch die Eltern: Anbieter können Eltern Möglichkeiten eröffnen, die Nutzung ihrer Kinder altersgerecht zu begleiten. Eltern können beispielsweise die Möglichkeiten bekommen, bestimmte Einstellungen (zum Beispiel Chat geschlossen für Fremde, Zeit- und Budgetbegrenzungen) vorzunehmen, um so mit einfachen Mitteln eine altersentsprechende Mediennutzung zu ermöglichen.
Mindestlohn für Maler und Lackierer steigt ab Mai 2021
Für Maler und Lackierer steigt im Mai 2021 der Mindestlohn.
- Ungelernte Arbeitskräfte in der Malerbranche bekommen dann mindestens 11,40 Euro pro Stunde.
- Gesellen erhalten mindestens 13,80 Euro.
- Der neue Mindestlohn gilt vorerst bis Ende Mai 2022.
Ab dem 1. Mai 2021 steigt auch der sogenannte Bundesecklohn bei den Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk. In Westdeutschland (ohne Berlin) erhöht er sich um 2,1 Prozent auf 17,51 Euro und in Ostdeutschland (inklusive Berlin) um 2,2 Prozent auf auf 16,88 Euro pro Stunde, berichtet der DGB. Der Bundesecklohn ist der Lohn, der Facharbeitern mit Tarifvertrag nach zwei Jahren Berufstätigkeit gezahlt werden muss.
Mit der Lohnabrechnung für den April 2021 bekommen die Beschäftigten im Mai außerdem eine steuer- und sozialabgabenfreie Corona-Prämie in Höhe von 330 Euro gezahlt.