Wer einen Ehe- oder Lebenspartner verliert, kann unter bestimmten Voraussetzungen Witwenrente beantragen. Nach dem Tod des Partners erhalten Betroffene dann drei Monate lang die volle Rente des oder der Verstorbenen. Dabei handelt es sich um das sogenannte Sterbevierteljahr. Danach wird die Witwen- beziehungsweise Witwerrente ausbezahlt. Allerdings gibt es Ende des Jahres eine Änderung, die dazu führen kann, dass weniger Geld ausbezahlt wird.
Witwenrente: Wer bekommt einen Zuschlag zur Rente?
Wer zwischen 2001 und 2018 zum ersten Mal eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat, bekommt seit Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Das geht aus dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz hervor. Der Zuschlag berechnet sich aus den persönlichen Rentenpunkten, die bis zum 30. Juni 2024 gesammelt wurden.
Betroffene bekommen einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent.
Neben denjenigen, die zwischen 2001 und 2018 Erwerbsminderungsrente erhalten haben, bekommen auch Personen, die gerade eine Altersrente oder Hinterbliebenenrente, also eine Rente wegen Todes, beziehen und unmittelbar zuvor eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben, den Zuschuss. Neben der Witwenrente sind auch Erziehungsrenten, Halbwaisenrenten und Waisenrenten betroffen. Voraussetzung ist, dass die Rente zwischen 2001 und 2018 begann. Des Weiteren darf die verstorbene Person keine eigene Rente bezogen haben. Laut Deutscher Rentenversicherung bekommen rund drei Millionen Personen einen Zuschlag.
Übrigens: Ab 1. Juli 2025 gibt es noch weitere Änderungen bei der Witwenrente. Es steht außerdem fest, was mit der Rente passiert, wenn man stirbt.
Witwenrente: Warum bekommen manche Rentnerinnen und Rentner ab Ende 2025 weniger Geld?
Betroffene erhalten den Zuschuss bis einschließlich November 2025 getrennt von der laufenden Rentenzahlung jeweils Mitte des Monats, wie die Deutsche Rentenversicherung auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilt. Ab Dezember 2025 ändert sich das allerdings, dann wird der Zuschlag in einer Summe zusammen mit der Altersrente überwiesen.
Das Problem: Die Witwenrente unterliegt der sogenannten Einkommensanrechnung. Das heißt, dass Einkommen, das Witwen oder Witwer neben der Witwenrente bekommen, auf diese angerechnet wird. Der Freibetrag liegt aktuell bei 1038,05 Euro. Wenn der Freibetrag mit anderen Einkommen überschritten wird, wird die Witwenrente gekürzt. Zum anrechenbaren Einkommen zählt auch die eigene Rente des Witwers oder der Witwe.
Bis November 2025 stellt der Zuschlag laut Deutscher Rentenversicherung kein auf die Witwenrente anzurechnendes Einkommen dar und wirkt sich somit auch nicht auf die Höhe der Witwenrente aus. Ab Dezember 2025 ändert sich die Situation und der Zuschlag ist als Einkommen bei der Witwenrente zu berücksichtigen. Wenn der Freibetrag dann überschritten wird, kann die Witwenrente gemindert werden.
Übrigens: Wie viel Witwenrente man bekommt, wenn man selbst Rente erhält, kann berechnet werden. Wer sich gegen die Witwenrente entscheidet, kann auch zu Lebzeiten das Modell des Rentensplitting wählen.
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