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Wohngeld und Kinderzuschlag: Ist bald nur noch ein Antrag nötig?

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Wohngeld und Kinderzuschlag: Ist bald nur noch ein Antrag nötig?

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    Wird der Wohngeldantrag bald reformiert – und mit dem Kinderzuschlag zusammengelegt?
    Wird der Wohngeldantrag bald reformiert – und mit dem Kinderzuschlag zusammengelegt? Foto: Robert Michael, dpa (Symbolbild)

    Familien mit einem geringen Einkommen sollen künftig durch eine Vereinfachung in der Antragsstellung von Wohngeld und Kinderzuschlag einfacher Unterstützung bekommen. Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD plant, beide Leistungen in einem gemeinsamen Antrag zusammenzufassen. Das Vorhaben ist Teil des aktuellen Koalitionsvertrags und zielt darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen.

    Übrigens: Der Antrag auf Wohngeld erfordert oft auch eine Vermieterbescheinigung.

    Kinderzuschlag und Wohngeld: Wieso ist es eine gute Idee, den Antrag zusammenzulegen?

    Der Kinderzuschlag ist, wie die Bundesagentur für Arbeit schreibt, eine Leistung für Familien, die ihren Lebensunterhalt theoretisch mit der zusätzlichen Leistung von höchstens 297 Euro und dem Wohngeld-Zuschuss bestreiten könnten. Das Wohngeld ist eine Leistung, die Menschen mit geringem Einkommen dabei helfen soll, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, ohne weitere Sozialleistungen beantragen zu müssen. Vom Kinderzuschlag hängt dabei oft direkt ab, ob Berechtigten Wohngeld bewilligt wird – eben aufgrund der Prüfung durch die Familienkasse beziehungsweise Agentur für Arbeit, um im besten Fall nicht auf Bürgergeld zurückgreifen zu müssen. Sowohl der Bezug des Kinderzuschlags – in den meisten Fällen – als auch des Wohngelds ist laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Bürgergeld also nicht möglich.

    Die separaten Antragsverfahren sind komplex, langwierig und können für viele Betroffene abschreckend wirken. Künftig soll ein gemeinsamer Antrag reichen. „Viele soziale Leistungen sind unzureichend aufeinander abgestimmt. Wir wollen Leistungen zusammenfassen und besser aufeinander abstimmen“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien. Die Idee, Leistungen zusammenzufassen, ist nicht ganz neu, stammt ursprünglich von der Vorgängerregierung aus SPD, Grünen und FDP. Umgesetzt wurde die sogenannte Kindergrundsicherung bisher aber nicht.

    Wohngeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld: Drei Leistungen für Menschen mit geringem Einkommen

    Neben dem Wohngeld, das erst 2023 reformiert wurde, richten sich auch der Kinderzuschlag sowie das Bürgergeld an Menschen mit geringem Einkommen. Dabei gilt das Wohngeld speziell als Mietzuschuss, den in Form des Lastenzuschusses auch Wohneigentümerinnen und -eigentümer bekommen können, wenn sie selbst in der Immobilie wohnen. Der Kinderzuschlag wird laut der Bundesagentur für Arbeit zusätzlich zum Kindergeld gewährt, damit das Einkommen für den Lebensunterhalt der gesamten Familie gedeckt ist. Reichen diese vorrangigen Leistungen nicht aus, können Betroffene Bürgergeld bekommen, erklärt etwa das Jobcenter Düsseldorf.

    Der Ökonom Ronnie Schöb von der Freien Universität Berlin sieht darin ein problematisches Nebeneinander von Leistungen für Menschen mit geringem Einkommen. Im Gespräch mit der Welt erklärt er: „Momentan laufen drei Systeme unkoordiniert und teilweise gegeneinander.“ Das könnte sich jetzt ändern. Ein genauer Zeitpunkt für die Umsetzung eines gemeinsamen Antrags für Wohngeld und Kinderzuschlag steht allerdings noch nicht fest.

    Übrigens: Wer Wohngeld bekommt, kann sich in der Regel nicht vom Rundfunkbeitrag befreien lassen – Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen können dies aber schon.

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