Wer an Husten, Schnupfen oder Heiserkeit leidet, kann sich seit dem 7. Dezember wieder telefonisch von seinem Hausarzt oder seiner Hausärztin krankschreiben lassen. Seit dem 18. Dezember können auch Eltern ein ärztliches Attest für ihre Kinder per Telefon erhalten. Voraussetzung: Patienten sind in der Praxis bekannt und es liegen keine schweren Symptome vor. Zudem gilt, dass sich Patientinnen und Patienten nur für maximal fünf Tage krankschreiben lassen dürfen, ohne in die Praxis gehen zu müssen. Unsere Redaktion hat bei Hausärzten aus der Region nachgefragt, was sie von dieser Regelung halten.
Oberallgäu