Der Ausschluss von ungeimpften Kinder- und Jugendlichen ab zwölf Jahren von Sport-, Kultur- und Freizeitaktivitäten war auch bei Eltern und Vereinsvertretern im Oberallgäu und in Kempten auf scharfe Kritik gestoßen. Durch die 2G-Regel war 12- bis 17-Jährigen nicht nur der Zugang Kino, Schwimmbad, Museum oder Zoo verwehrt, sondern auch zu Hallensport, Musik- und Theaterproben. Nach der Kabinettssitzung lenkte die Staatsregierung schließlich ein. Schülerinnen und Schüler, die sich in der Schule mehrfach in der Woche testen müssen, werden laut Staatskanzlei übergangsweise zu „sportlichen und musikalischen Eigenaktivitäten und Theatergruppen“ zugelassen. Damit sollten sie Zeit bekommen, sich noch gegen Corona impfen zu lassen. Die Regelung gilt bis zum Jahresende.
2G-Regel in der Corona-Pandemie