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Gemeinde Fischen beschlagnahmt private Mietwohnung als Gefahrenabwehr

Gefahrenabwehr in Fischen

Gemeinde beschlagnahmt private Mietwohnung - „Fassungslos, ja ich bin fassungslos“

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    Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden Mietangelegenheiten geregelt.
    Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden Mietangelegenheiten geregelt. Foto: Uli Deck/dpa

    „Fassungslos, ja ich bin fassungslos“, sagt eine 47-jährige Vermieterin aus Fischen. Sie hatte eine Räumungsklage gewonnen. Aber Mitte Juli kam nicht der von ihr beauftragte Gerichtsvollzieher, um die unliebsamen Mieter aus der Wohnung in Fischen zu weisen. Stattdessen beschlagnahmte die Gemeinde die Räume bis Mitte Oktober, um die dreiköpfige Familie weiter dort wohnen zu lassen. Begründet wird das mit „drohender Obdachlosigkeit“ und „Gefahrenabwehr“. Die Eigentümerin ist verpflichtet, die Mieter weiterhin zu dulden, heißt es in dem Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe.

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