Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat das Tempo-30-Limit auf dem nördlichen Teil der Ortsdurchfahrt in Sonthofen-Altstädten gekippt. Der Richter erklärte nach Klage eines einzelnen Bürgers die Vorgabe für rechtswidrig, weil sie dort „nach den örtlichen Verhältnissen nicht zwingend erforderlich ist“. Ein Urteil, das Folgen haben könnte, denn womöglich klagen nun auch andernorts im Oberallgäu Bürger gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung. „Ich überlege ernsthaft, in Berufung zu gehen“, sagt jetzt Landrat Anton Klotz. „Das lasse ich mit mir so ohne Weiteres nicht machen.“ Der Landrat hatte allen Oberallgäuer Gemeinden, die Tempo 30 auf ihrer Ortsdurchfahrt mit einstimmigem Beschluss beantragen, eine Genehmigung versprochen.
Sonthofen/Oberallgäu