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Gesetzlicher Betreuer: Direktor des Amtsgerichts Sonthofen erklärt Rechtslage zur Vergütung

Interview mit Sonthofens Amtsgerichtsdirektor

Darf sich ein gesetzlicher Betreuer selbst eine Vergütung überweisen?

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    Gesetzliche Betreuer sorgen dafür, dass alles gut weiter läuft, wenn ein Mensch aus gesundheitlichen Gründen – beispielsweise weil er schwer dement ist – dazu nicht mehr in der Lage ist. Gesetzliche Betreuer aus der Region müssen sich beim Landratsamt Oberallgäu registrieren.
    Gesetzliche Betreuer sorgen dafür, dass alles gut weiter läuft, wenn ein Mensch aus gesundheitlichen Gründen – beispielsweise weil er schwer dement ist – dazu nicht mehr in der Lage ist. Gesetzliche Betreuer aus der Region müssen sich beim Landratsamt Oberallgäu registrieren. Foto: obe/kd/Symbolfoto

    Kümmert sich ein „gesetzlicher Betreuer“ um die privaten und geschäftlichen Angelegenheiten eines Menschen, erscheint das manchem seltsam. Uns erreichte eine Leserzuschrift. Dabei kritisiert ein Mann aus Oberstaufen unter anderem, dass einer alten Frau, die unter Betreuung steht, die Kontogewalt genommen wurde und der Betreuer sich von deren Konto selbst Geld überweist. Das klingt ungeheuerlich. Was ist am Sachverhalt dran? Wir sprachen mit Claus Ammann, Direktor des Amtsgerichts Sonthofen.

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