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Verkehrsunfall im Allgäu: Wann Zeugen wichtig sind

Gesetzlich gefordert

Allgäuer Polizei klärt auf: Das gilt für Beteiligte an einem Verkehrsunfall

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    Bei einem Parkrempler reicht solch ein Zettel an der Windschutzscheibe nicht.
    Bei einem Parkrempler reicht solch ein Zettel an der Windschutzscheibe nicht. Foto: Jens Wolf

    In ihrem täglichen Bericht sucht die Polizei in der Region immer wieder Zeugen und beklagt, dass sich Unfallbeteiligte vom Unfallort entfernten, "ohne ihren rechtlichen Pflichten nachzukommen". Welche sind denn nun aber diese Pflichten?

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