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Skilanglaufen im Oberallgäu: Entschädigung für Loipen in den Gemeinden

Zahlungen an Landwirte

Bekommen Grundeigentümer Geld, wenn Loipen über ihre Wiesen führen?

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    Eine Besonderheit gibt es in Balderschwang: Dort heißt es erst zahlen, dann langlaufen.
    Eine Besonderheit gibt es in Balderschwang: Dort heißt es erst zahlen, dann langlaufen. Foto: Benjamin Liss (Archivbild)

    In Bad Hindelang im Oberallgäu gibt es Zoff wegen der Loipe zwischen Unterjoch und Oberjoch. Die führt über den Grund der Alpe Untere Schwande und darf laut Eigentümer Benjamin Beißwenger (Sohn des Europaministers) nur gespurt werden, wenn die Gemeinde im Gegenzug den Winterdienst auf dem öffentlichen Weg zur Alpe übernimmt. Die Gemeinde Bad Hindelang lehnte ab. Aber auch dort erhalten die Grundeigentümer, wie woanders auch, eine finanzielle Entschädigung für das Bereitstellen des Bodens für Loipenfahrzeuge und Walzen. Ein Überblick:

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