Als „nicht zumutbar vor dem Wolf schützbar“ wurden ein Großteil der Oberallgäuer Alpweiden von der Bayerischen Staatsregierung eingestuft (wir berichteten). Somit erhalten die Tierhalter bei einem Wolfsangriff auf ihr Vieh Ausgleichszahlungen – ohne vorher Herdenschutz-Maßnahmen getroffen, also beispielsweise Zäune errichtet zu haben. Doch diese Regelung reicht den Älplern nicht aus. Das wurde bei der Mitgliederversammlung des Alpwirtschaftlichen Vereins im Allgäu (AVA) in Fischen (Bericht folgt) deutlich.
Sorgen im Oberallgäu