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Streit um neues Wohngebiet in Immenstadt-Bühl

Immenstadt-Bühl

Streit um neues Wohngebiet in Immenstadt-Bühl

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    Bauland im Norden des Immenstädter Ortsteils Bühl am Großen Alpsee: Dort, wo jetzt die Landwirte im Sommer ihr Heu machen, oder die Kühe grasen, soll eine Wohnsiedlung für 54 Einzel- und Doppelhäuser entstehen.
    Bauland im Norden des Immenstädter Ortsteils Bühl am Großen Alpsee: Dort, wo jetzt die Landwirte im Sommer ihr Heu machen, oder die Kühe grasen, soll eine Wohnsiedlung für 54 Einzel- und Doppelhäuser entstehen. Foto: Franz Summerer

    Erneut sprach sich der Immenstädter Stadtrat für das geplante Wohngebiet „Hub-Nord“ im Ortsteil Bühl aus. Dazu beschlossen die Räte ohne Gegenstimme den Bebauungsplan. Vorgesehen sind zwischen der Missener Straße und dem Trieblingser Weg 54 Grundstücke. Wie das Baugebiet am Ende dann tatsächlich aussieht, ist aber noch offen. Denn einer von drei Grundbesitzern ist mit dem Vorhaben überhaupt nicht einverstanden und über seine Wiese führt ein Teil der Umgehungsstraße. Will auch der neue Stadtrat die vorliegende Planung so umsetzen, müsste womöglich ein Enteignungsverfahren angestrengt werden.

    Schon seit über fünf Jahren streiten die Stadt und die Bühler Landwirtsfamilie um das Baugebiet, zu dem auch die Umgehungsstraße gehört. Die Landwirtsfamilie hat vor, ihren Betrieb ebenfalls Richtung Norden von Bühl auszusiedeln und die Umfahrung würde ihre Hofstelle kreuzen. Dazu läuft auch noch ein Gerichtsverfahren.

    Derweil beschloss der Stadtrat die Planung für Hub-Nord – zwar zunächst ohne Gegenstimme, aber doch nicht einstimmig. Weil drei Stadträte die jüngsten Änderungen im Bebauungsplan vor der Sitzung nicht erhalten hatten, plädierte Dr.Markus Pfister (CSU) für eine Verschiebung der Entscheidung. Schließlich müsse man sich erst mit dem geänderten Entwurf auseinandersetzen. Doch dem schloss sich nur Stefan Hollfelder (CSU) an. Die große Mehrheit wollte das Verfahren abschließen, da auch die Veränderungssperre auf dem Gebiet derzeit ausläuft. Am Ende stimmte Pfister nicht mit. Er könne laut Bürgermeister Armin Schaupp sein Votum nachreichen.

    Das Gerücht von neun Metern

    Bedenken wegen der Dimension der Umgehungsstraße äußerte Markus Kössel (CSU). Allerdings widersprachen der Bürgermeister und die Bauverwaltung Gerüchten, die Straße werde neun Meter breit. Laut dem Leiter des Tiefbauamts Robert Kennerknecht habe die Fahrbahn die übliche Breite von sechs Metern. Wie Sebastian Wolf von der Bauverwaltung und Stadtrat Florian Hierl (Aktive) erläuterten, seien zwei der drei Grundbesitzer mit dem Baugebiet einverstanden. „Es wäre also möglich, die Straße noch zu verlegen“, glaubt Hierl.

    Wie es nun mit dem Wohngebiet weitergeht, wird der neue Stadtrat entscheiden. Dabei setzt so mancher auf einen Kompromiss und die Einigung mit der Landwirtsfamilie. Die Bürgerinitiative zum Erhalt der Alpseelandschaft, die das Projekt als völlig überdimensioniert heftig kritisiert, will sich zudem erneut an Ministerpräsident Söder wenden.

    Nach einem Formfehler im Verfahren durften Behörden, Organisationen und Bürger erneut ihre Meinung zur Planung abgeben. 67 Stellungnahmen gingen ein. Wobei das Lindauer Planungsbüro Sieber zum gleichen Ergebnis kam, wie zuvor: „Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht nötig“, sagte Stadtplanerin Johanna Kiechle.

    Kritisiert wurde von Behörden, Bund Naturschutz und Bürgern der große Platzverbrauch und der Verlust von landwirtschaftlichen Flächen. Außerdem werde das Naherholungsgebiet Großer Alpsee sowie das Landschafts- und Ortsbild stark beeinträchtigt – unter anderem durch die drei Meter hohe Lärmschutzwand. Dagegen argumentierten die Planer, dass der Wohnraumbedarf wichtiger sei. Die freien Grundstücke in Bühl seien alle in privater Hand und daher nicht verfügbar. Die Umfahrung sei notwendig, um die kleinen Straßen in Bühl zu entlasten.

    Keine Rollladen-Siedlung

    Wichtig war den Stadträten, dass in der landschaftlich schönen Gegend nicht noch eine weitere Rollladen-Siedlung entsteht. Deshalb beschlossen die Räte mit dem B-Plan auch einen „städtebaulichen Vertrag“. Diesen Vertrag haben die Stadt und die beiden Grundbesitzer abgeschlossen, die mit dem neuen Wohngebiet einverstanden sind. Darin verpflichten sich die Eigentümer, das Bauland nur an Bewerbe zu verkaufen, die in Immenstadt ihren Hauptwohnsitz haben oder dorthin verlagern wollen, in der Stadt arbeiten oder dort ein Geschäft betreiben oder bereits seit drei Jahren fest im Oberallgäu leben. Diese Voraussetzungen gelten für die nächsten 20 Jahre – also kann nicht jemand mal kurz seinen Hauptwohnsitz in Immenstadt anmelden und dann doch wieder abmelden. Mit diesen Festlegungen wollen die Stadträte verhindern, dass die möglichen Einzel- und Doppelhäuser an Zweitwohnungsbesitzer verkauft oder nur als Ferienwohnungen genutzt werden.

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