Ein Oberallgäuer Steuerberater vor Gericht. Ihm wurde vorgeworfen, unerlaubt getrickst und damit einem Forstunternehmer zu mehr Einnahmen verholfen zu haben. Der Forstunternehmer war für das falsche Abrechnen 2019 verurteilt worden. Er soll sich so in zehn Jahren Steuern und Sozialabgaben in Millionenhöhe gespart haben. Der Steuerberater aber wurde nach einer vierstündigen Verhandlung vor dem Schöffengericht in Sonthofen freigesprochen – aus Mangel an Beweisen. Weder Anstiftung noch Beihilfe konnten ihm nachgewiesen werden. Also in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten. Der Staatsanwalt ließ offen, ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird.
Urteil