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Beim Wäschewaschen fremde Steckdose angezapft

Ostalllgäu

Beim Wäschewaschen fremde Steckdose angezapft

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    Logo_Vor_Gericht Foto: beckmann

    Ein 34-jähriger Mann war im Mai 2019 gerade dabei, seine Wäsche zu waschen, als die Maschine stehen blieb, weil das per Prepaid-Karte eingebuchte Stromguthaben für seine Mietwohnung aufgebraucht war. Da er kein Geld für eine Aufladung hatte, verfiel er auf die Idee, eine Steckdose im Keller des Mehrfamilienhauses anzuzapfen. Er wurde auf frischer Tat ertappt und musste sich jetzt wegen „Entziehens von elektrischer Energie“ vor dem Amtsgericht verantworten. Weil er bereits fünf Voreintragungen im Strafregister hat und zur Tatzeit auch noch unter offener Bewährung stand, entging er hier nur knapp einer Haftstrafe.

    Dass die Richterin dazu bereit war, ihm eine nochmalige Chance zu geben und die dreimonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen, lag an einer positiven persönlichen Entwicklung. Die Entscheidung enthält eine Arbeitsauflage von 120 Sozialstunden. Diese können in eine Geldauflage umgewandelt werden, wenn der Mann eine Arbeitsstelle findet.

    Der Stromdiebstahl war damals aufgeflogen, als eine Nachbarin im Treppenhaus über das Kabel stolperte und ihrem Ärger lautstark Luft machte. Wie sich die junge Frau jetzt als Zeugin vor Gericht erinnerte, habe der Angeklagte sich sofort entschuldigt und auch das Anzapfen der Steckdose zugegeben. Er habe dies damit begründet, dass er seine Wäsche fertig waschen wollte. So schilderte es der 34-Jährige nun auch vor Gericht und versicherte sinngemäß, es habe sich um einen einmaligen Vorfall aufgrund einer Notlage gehandelt. Hintergrund sei eine „katastrophale“ Lebensphase gewesen, in der gesundheitlich und finanziell „ eins aufs andere gekommen“ sei. So habe er wegen psychischer Probleme und einer Suchterkrankung eine an sich erfolgreiche Umschulung abbrechen müssen und letztlich auch den Überblick über seine Finanzen verloren.

    Der Verteidiger verwies im Plädoyer darauf, dass sich seit der Tat im Leben seines Mandanten „doch deutlich etwas geändert hat“. So hat der junge Mann mittlerweile einen Betreuer, der ihn im Alltag und insbesondere bei der Regelung seiner finanziellen Angelegenheiten unterstützt. Zudem ist der Angeklagte in Drogensubstitution und hat eine Wiederaufnahme seiner Umschulung in Aussicht.

    Angesichts der positiven Entwicklung hielt die Richterin eine nochmalige Bewährung für vertretbar – „ausnahmsweise“, wie sie im Urteil betonte. Die Staatsanwältin hatte dies zwar anders gesehen und auf drei Monate ohne Bewährung plädiert. Sie verzichtete nach dem Urteil aber ebenso wie der Angeklagte und sein Verteidiger auf Rechtsmittel. Die Entscheidung ist somit rechtskräftig.

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