Für den Umbau und die Erweiterung des Hotels „Nesselwanger Hof“ ist der Weg frei. Nach der öffentlichen Auslegung und der Abwägung der Einwendungen der Träger öffentlicher und privater Belange hat der Marktgemeinderat Nesselwang ohne Gegenstimme der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 „Nesselwanger Hof“ zugestimmt. Seitens öffentlicher Träger gab es keine wesentlichen Einwendungen, sodass es hier lediglich einiger redaktioneller Klarstellungen im Bebauungsplanentwurf bedurfte, erklärte Architekt Stefan Hofer vom Memminger Architektenbüro „Raumsequenz“, das die Änderung des Bebauungsplans begleitet.
Tourismus