Startseite
Icon Pfeil nach unten
ZZ Fallback
Icon Pfeil nach unten

Eine Mutter rastet aus und muss in Haft

Kaufbeuren/Ostallgäu

Eine Mutter rastet aus und muss in Haft

    • |
    • |
    Logo_Vor_Gericht
    Logo_Vor_Gericht Foto: beckmann

    Die 54-Jährige wurde der vorsätzlichen Körperverletzung und Beleidigung schuldig gesprochen und zu neun Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

    Weil die türkische Staatsangehörige in ihrem Schlusswort für den Fall einer Verurteilung eine Abreise in ihr Heimatland angekündigt und diese Absicht während der Urteilsbegründung mehrmals bekräftigt hatte, erging gegen sie ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Als ihr dieser ausgehändigt wurde, zerriss sie das Schriftstück und warf es auf den Boden. An ihrer Festnahme konnte auch ein Appell ihres Ehemanns an den Richter nichts mehr ändern. Der Vorsitzende verwies auf die wiederholten Flucht-Ankündigungen und sagte: „Manchmal haben Äußerungen halt auch Konsequenzen.“

    Auch während der Verhandlung war die Frau hoch emotional und völlig uneinsichtig gewesen. Bevor der Richter die 13-jährige Geschädigte und deren 14-jährige Freundin in den Sitzungssaal kommen ließ, machte er der Angeklagten mit Nachdruck klar, dass er jeden Versuch unterbinden werde, auf die jungen Zeuginnen einzuwirken.

    Diese waren in Begleitung ihrer Mütter erschienen und hatten sichtlich Angst vor der Angeklagten – auch deshalb, weil die Frau offenbar am Tag vor der Verhandlung erneut in der Schule aufgetaucht war und die Mädchen minutenlang angestarrt hatte, während sie in der Mensa zu mittagaßen.

    Beide Zeuginnen erklärten, dass es am Tag des eigentlichen Vorfalls zu einem Streit mit dem zwölfjährigen Sohn der Angeklagten gekommen sei, der sie schon das ganze Jahr über gehänselt habe. Als die 13-Jährige dem Jungen eine halb leere Getränkeflasche hintergeworfen habe, sei er am unteren Rücken getroffen worden und zur Aufsicht gelaufen. Ihre anschließenden Entschuldigungen habe er nicht annehmen wollen.

    Die Angeklagte war damals von der Schule über den Vorfall informiert worden. Anstatt das Gespräch mit den Eltern zu suchen, postierte sie sich am nächsten Morgen vor dem Klassenzimmer der Mädchen und ging die 13-Jährige an.

    Die Staatsanwältin hielt der Angeklagten im Plädoyer vor, dass sich ihr Ausraster gegen ein Kind gerichtet hatte, das ihr „maßlos unterlegen“ gewesen sei. Dass dies nicht der erste Vorfall dieser Art war, ging aus der Strafliste der Frau hervor: Eine der vier Voreintragungen, die alle wegen Aggressionsdelikten erfolgt waren, resultierte aus einer massiven Drohung gegen einen Achtjährigen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden