Die Turbinenhalle des Energieversorgers Allgäuer Überlandwerke (AÜW) in Kempten ist gut besucht an diesem Abend. Unter dem Titel „Was kommt nach der EEG-Vergütung (Erneuerbare-Energien-Gesetz)?“ veranstaltet das AÜW einen Impulsvortrag mit anschließender Diskussion.
Auf dem Podium sitzt der Oberstdorfer Michael Finger. Bereits 1999 installierte er eine Fotovoltaik-Anlage. „Mir stellte sich die Frage, was sage ich meinen Kindern, was ich gegen den Klimawandel gemacht habe“, sagt Finger, stellvertretender Vorsitzender der ÖDP Oberallgäu. Er ist zufrieden mit seiner Anlage: „Ich überlege sogar, ob ich erweitern soll, da steckt Zukunft drin“, ergänzt Finger. Viele Allgäuer, die damals beispielsweise Fotovoltaik-Anlagen installierten, stehen vor der Frage, was nach der Förderung kommt.
Rückblick: Der Bund verabschiedete das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Jahr 2000. Besitzer von beispielsweise Fotovoltaik- oder Windkraftanlagen erhalten Geld dafür, dass sie den produzierten Strom ins Netz einspeisen. „Abhängig von der Anlage bekomme man zwischen zehn und elf Cent pro Kilowattstunde“, sagt Christian Ziegler, Leiter des Bereichs Energielösungen beim AÜW. Diese Förderung ist allerdings auf 20 Jahre befristet. Die ersten Anlagen werden ab 2021 nicht mehr finanziell unterstützt.
„Wirtschaftlich sind die Anlagen noch relevant “, sagt Ziegler. Er rät den Besitzern, sie für den Eigenverbrauch umzubauen. Ziegler verweist auf die Zukunftsthemen, wie etwa die Verkehrswende. „Das Auto zuhause zu tanken, sei doch das Schönste“, findet Ziegler. Er erwähnt auch Energiemanagement-Systeme: Beispielsweise, dass man eine Waschmaschine, dann laufen lassen sollen, wenn auch die Fotovoltaik-Anlage Strom produziert. Die Frage, die sich dabei stellt: Wie viel Geld will der Einzelne in intelligente Systeme investieren?
Laut Ziegler arbeite das AÜW auch an einer regionalen Zwischenlösung. Dahinter stecke die Idee, dass der erzeugte Strom im Allgäu bleibt. Das AÜW würde den Strom erwerben und an hiesige Kunden weiterverkaufen. Die Idee könne so weit gehen, dass ein lokaler Energiemarkt entstehe. Anlagenbesitzer könnten so den Strom direkt an Kunden verkaufen. „Ähnlich wie bei einer Milchtankstelle“, sagt Ziegler.
Ein Zuschauer will wissen, wie die rechtliche Lage ist, wenn er den produzierten Strom für den Eigenbedarf nutzt und die Förderung der Anlage ausläuft: „Ich hoffe, dass ich für den Strom, der auf meinem Dach entsteht und den ich verbrauche, keine EEG-Umlage bezahlen muss.“ Diese Umlage muss bis auf ein paar Ausnahmen jeder bezahlen. Zu den Ausnahmen gehören Firmen, die einen sehr hohen Energiebedarf haben. Um die EEG-Umlage komme man derzeit nicht herum, sagt Ziegler. Ein Beispiel: Verbrauche ein vierköpfiger Haushalt 4 000 Kilowattstunden Strom im Jahr, müssten dafür 256 Euro EEG-Umlage bezahlt werden. Weil der Strom durch eigene Fotovoltaik-Anlagen erzeugt wird, werden davon 40 Prozent – also 102 Euro – fällig.