Luftschlangen an der Eingangstür, eine Polonaise durchs Büro oder kreative Kostüme am Empfang – zur fünften Jahreszeit darf es in manchen Betrieben auch mal lustiger zugehen. Das bringt einige arbeitsrechtliche Fragen mit sich. Wie regeln Unternehmen in Kaufbeuren und dem Ostallgäu den Betriebsablauf im Faschingstrubel?
Fasching im Allgäu
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden