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Fasching am Arbeitsplatz: Was ist im Job erlaubt und was nicht?

Fasching im Allgäu

Experte warnt: „Krawatte abschneiden kann zu Schadensersatzforderungen führen“

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    Gegen eine Runde Krapfen für die Kolleginnen spricht sicher nichts. Bei Faschingskostümen gelten in Betrieben unterschiedliche Vorgaben.
    Gegen eine Runde Krapfen für die Kolleginnen spricht sicher nichts. Bei Faschingskostümen gelten in Betrieben unterschiedliche Vorgaben. Foto: Kzenon - stock.adobe.com (Symbolfoto)

    Luftschlangen an der Eingangstür, eine Polonaise durchs Büro oder kreative Kostüme am Empfang – zur fünften Jahreszeit darf es in manchen Betrieben auch mal lustiger zugehen. Das bringt einige arbeitsrechtliche Fragen mit sich. Wie regeln Unternehmen in Kaufbeuren und dem Ostallgäu den Betriebsablauf im Faschingstrubel?

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