Am 1. November ist das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Damit reicht in Deutschland jetzt eine einfache Erklärung beim Standesamt aus, um Geschlechtseintrag und Vornamen ändern zu lassen. Von den einen wird die Vereinfachung bejubelt, andere kritisieren, dass es das neue Gesetz Änderungswilligen zu leicht macht.
Neues Selbstbestimmungsgesetz
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