Einen Schwall an ausländerfeindlichen Parolen schreit ein Mann einer afghanischen Familie entgegen und untermauert das mit dem sogenannten „Hitlergruß“. So passierte es jüngst in einer Ostallgäuer Gemeinde. Dafür wird er vor Gericht zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt – unter anderem wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Straftatbestand landet immer wieder vor dem Kaufbeurer Amtsgericht. Die Fallzahlen stiegen zuletzt.
Wer das Symbol öffentlich zeigt, macht sich strafbar
Wer etwa ein Hakenkreuz an eine Hauswand sprüht, in der Öffentlichkeit den „Hitlergruß“ zeigt oder auf Sozialen Netzwerken ein Zeichen einer extremistischen Partei oder Organisation – egal aus welcher politischen Richtung – postet, macht sich der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Laut Polizeisprecherin Magdalena Buchmiller ist dabei ausschlaggebend, ob das Symbol öffentlich sichtbar gemacht wurde. Zu diesen Kennzeichen können auch Fahnen, Abzeichen, Uniformteile, Parolen oder Grußformen zählen.
Laut Buchmiller wird diese Straftat, die aus polizeilicher Sicht zu den Propagandadelikten zählt, mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. So schreibt es das Strafgesetzbuch vor. Nach Polizeiangaben überschneidet sich die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen häufig mit weiteren Delikten wie Gewalttaten, Beleidigungen oder Sachbeschädigungen. Die Fallzahlen schwanken laut Buchmiller in den vergangenen zehn Jahren, wobei zuletzt ein Anstieg verzeichnet wurde. In der Stadt Kaufbeuren wurden seit 2021 jährlich zwischen sechs und acht Fälle registriert. Im Ostallgäu stieg die Zahl von elf Taten im Jahr 2021 auf 21 Fälle im Vorjahr. Wie Buchmiller erklärt, ist die geringere Zahl im Jahr 2021 möglicherweise zurückzuführen auf die ohnehin ruhigere Corona-Zeit.
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Täter sind überwiegend junge Männer
Auf Täterinnen und Täter wird die Polizei in der Regel durch Anzeigen von Bürgern aufmerksam. Vereinzelt – etwa bei Einsätzen auf Demonstrationen – beobachten die Beamten Taten auch selbst. Oder aber sie stoßen bei der Auswertung von Handys, die wegen anderer Delikte einbezogen und ausgewertet werden, auf Inhalte, die in WhatsApp-Gruppen verbreitet wurden.
So oder so werden die Polizisten aktiv und versuchen, die Tatverdächtigen zu ermitteln. Diese sind überwiegend junge Männer im Alter zwischen 14 und 40 Jahren, wie Buchmiller mitteilt.
Weitere Nachrichten aus Kaufbeuren und dem Ostallgäu lesen Sie hier.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden