Kosmetikinstitute, Wellness- und Beauty-Salons, Nagelstudios und Spas – also alle Anbieter sogenannter „körpernaher Dienstleistungen“ müssen seit dem 2. November erneut eine coronabedingte Zwangspause einlegen. Ausschließlich medizinisch notwendige, ärztlich verordnete Behandlungen, etwa bei der Physiotherapeutin oder beim Podologen, sind weiterhin möglich. Und auch Friseure dürfen – anders als im Frühjahr – weiterarbeiten. Nicht alle in der Kosmetikbranche Tätigen haben dafür Verständnis.
Corona-Lockdown und die Auswirkungen