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Neue Corona-Testregel in Kaufbeurer und Ostallgäuer Kliniken

Test-Regeln in Ostallgäuer Heimen und Kliniken

Höchste Zeit oder verfrüht? Corona-Testpflicht für Heime und Kliniken gelockert

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    Ein negativer Corona-Selbsttest genügt künftig, um Angehörige in Kliniken und Heimen zu besuchen.
    Ein negativer Corona-Selbsttest genügt künftig, um Angehörige in Kliniken und Heimen zu besuchen. Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

    Besucherinnen und Besucher in Kliniken und Pflegeheimen müssen seit heute, Freitag, 10. Februar, nur noch einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. Und dafür brauchen sie auch keinen Termin im Testzentrum oder der Apotheke mehr – ein Selbsttest genügt. Er darf ohne Aufsicht durchgeführt werden und soll nicht älter als 24 Stunden sein.

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